Radfahren in Deutschland: Was ist erlaubt und was nicht?

Praktische Verkehrserziehung Radfahren auf der Straße

Radfahren ist auf der Straße weitaus sicherer als auf Radwegen - zudem müssen diese Wege nur dann benutzt werden, wenn sie mit einem blauen Schild gekennzeichnet sind. Diese verkehrstechnische Wissenslücke besteht bei fast allen von uns.

Ein Berliner Bürger wurde ständig von Autofahrern beschimpft, weil er beim Radfahren die Straße bevorzugte, obgleich parallel dazu ein Radweg verlief. Er wusste, was den meisten Verbrauchern bislang verborgen blieb: Nur Radwege mit blauer Beschilderung sind zwingend Pflicht für Radler. Die Straßenbenutzung ist ein freies Bürgerrecht.

Ein Mitbürger kämpft für Ihre Rechte beim Radfahren

Die oben genannte Vorschrift besteht bereits seit 1998. Vor zehn Jahren baten die Berliner dem Bundesverkehrsministerium, diese in der Öffentlichkeit intensiver bekannt zu machen. Des Weiteren sollte die Behörde die Bevölkerung zur geltenden Rechtsprechung informieren: Demnach müssen Sie als Radler nicht zwingend am äußersten rechten Fahrbahnrand angstvoll entlanggleiten. 

Sie sollen sich vielmehr beim Radeln möglichst rechts halten, brauchen nicht durch jedes Schlagloch fahren und können sich eine Chance zum Ausweichen bewahren. Obwohl es sich bei allen Punkten um geltendes Recht handelt, lies sich das Ministerium davon kaum beeindrucken. Erst der Petitionsausschuss erkannte vor Kurzem die Forderungen des engagierten Radfahrers an. 

Radfahren auf der Fahrbahn weniger gefährlich

Auch der Petitionsausschuss verwies zunächst auf eine Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums mit unverbindlichen Erklärungen. Der Berliner widersprach dem Ausschuss mit der Bitte um Klarheit. 

Sie möchten sich auch im Straßenverkehr sicher stets korrekt verhalten. Das können Sie aber nur, wenn Sie genau wissen, wo Sie Rad fahren dürfen. Dass es hierbei erhebliche Defizite unter den Verbrauchern gibt, bewies der Radler aus Berlin mit einer Studie aus dem Jahr 2013: 

  • 200 Verkehrsteilnehmer wurden zu den verschiedenen Verkehrswegen befragt.
  • 85 Prozent, darunter auch viele Autofahrer, glaubten, dass Radwege in jedem Fall benutzt werden müssen. 

Doch haben bereits mehrere Gerichte eindeutig entschieden, Sie sind zur Benutzung von Radwegen nur noch an besonders gefährlichen Straßenabschnitten verpflichtet.

Radfahren ist auf der Straße weitaus sicherer als auf Radwegen."

Sie dürfen und sollten sogar beim Radfahren die Straße benutzen - denn hier werden Sie von rechtsabbiegenden Autofahrern wahrgenommen und kommen meist auch schneller voran.

Der Radler aus Berlin hofft, dass nun endlich die Entscheidungsfreiheit auch für Radfahrer in Deutschland bekannter wird. Vorhanden war sie schon immer. 

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