Vergleichsportale stellen Verbrauchern in Aussicht, die besten Angebote am Markt zu zeigen

Faire Auskünfte Vergleichsrechner unter Druck

Vergleichsportale stellen Verbrauchern in Aussicht, die besten Angebote am Markt zu zeigen. Sie werden gerne bei Produkten genutzt, bei denen ein einfacher Preisvergleich nicht möglich oder zielführend ist. Das gilt auch für Finanzprodukte. Doch die Arbeit der Vergleichsrechner ist nicht unumstritten.

Ihr Ranking sei vielfach interessengeleitet, sie bildeten nur Marktausschnitte ab und ihre Bewertungen könnten oft nicht nachvollzogen werden, so einige gängige Vorwürfe. Die Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb - kurz: Wettbewerbszentrale - hat jetzt wieder mehrere Finanzportale wegen Wettbewerbsverstöße abgemahnt.

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Fehlende Hinweise, intransparentes Ranking, unklare Bewertungen

Die beanstandeten Finanzportale bieten ihren Nutzern Vergleichsrechner für Girokonten, Tagesgeldkonten und Ratenkredite an. Die Vorwürfe betreffen folgende Punkte:

  • Vergleich nur für Vermittlungspartner: einige Portale hatten nicht darauf hingewiesen, dass sie nur Anbieter zeigen, mit denen Provisionsvereinbarungen bestehen. Die Provisionierung ist oft Basis des Geschäftsmodells. Marktteilnehmer ohne Provisionszahlungen bleiben dann beim Vergleich außen vor, was dessen Aussagekraft u.U. erheblich einschränkt. So zu verfahren, ist nicht verboten. Nicht darauf hinzuweisen, stellt aber nach Ansicht der Wettbewerbszentrale mehr als eine Unterlassungssünde dar: wettbewerbswidriges Verhalten.
  • Darüber hinaus fehlten Angaben über das Zustandekommen von Rankings. Vergleichsportale sind im Zuge einer Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb seit Mai 2022 verpflichtet, die Hauptkriterien für ihr Ranking offenzulegen. Das betrifft nicht nur die Kriterien-Auflistung, sondern auch die Gewichtung bei der Bewertung.
  • Anstoß nimmt die Wettbewerbszentrale ferner bei Anbieterbewertungen auf einigen Portalen. "Sterne-Bewertungen" und ähnliches gibt es häufig. Hier wird beanstandet, wenn Quellen- oder Hyperlink-Angaben fehlen. Manchmal findet man bei Bewertungen auch Bewerter-Zahlen, ohne dass erkennbar ist, welche Personen dahinter stehen und wie diese bewertet haben.

Einige Portale hatten nicht darauf hingewiesen, dass sie nur Anbieter zeigen, mit denen Provisionsvereinbarungen bestehen."

Der innere Widerspruch der Vergleichsportale

Fünf der beanstandeten Finanzportale haben inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben. In einem Fall hat die Wettbewerbszentrale eine Unterlassungsklage erhoben. Die Abmahnwelle zeigt einmal mehr den "inneren Widerspruch" vieler Portale auf. Sie erwecken den Anschein eines objektiven, unabhängigen und umfänglichen Marktvergleichs, erzielen aber ihre Erträge als Produktvermittler und sind daher ihren Vermittlunspartnern besonders verbunden. Logische Konsequenz: Verbraucher sollten dem Vergleichs-Ranking nie "blind vertrauen".

Die Wettbewerbszentrale ist eine Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft im Kampf gegen unlauteren Wettbewerb. Die Einrichtung hat Geschichte. Sie besteht seit 1912/13. Mitglieder sind rund 800 Verbände und 1200 Unternehmen.

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