Es gibt Gestaltungsmöglichkeiten Versteuerung eines Firmenwagens
Bei der Besteuerung von Firmen- oder Dienstwagen stehen zwei Methoden zur Berechnung des geldwerten Vorteils zur Auswahl. Wer Steuern sparen will, muss die Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen genau abwägen.
Falls Sie einen Firmenwagen nutzen oder von Ihrer Firma einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommen, werden Sie mit diesem Fahrzeug auch privat unterwegs sein. Diese private Nutzung wertet der Fiskus als Sachzuwendung, da Sie einen 'geldwerten Vorteil' haben. Wie jede andere Einnahme muss diese Zuwendung versteuert werden.
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Wie lässt sich die Besteuerung des Dienstwagens vermeiden?
Wollen Sie die Besteuerung vermeiden, sollten Sie beim Abschluss des Nutzungsvertrages darauf achten, dass die private Nutzung des Fahrzeugs ausgeschlossen ist. Enthält der Vertrag diesen Passus, ist Ihr Chef gleichzeitig von Kontrollpflichten entbunden.
Methoden zur Bestimmung des geldwerten Vorteils
Ist die private Nutzung nicht vertraglich ausgeschlossen, geht das Finanzamt davon aus, dass Sie das Fahrzeug für private Fahrten nutzen. Um den geldwerten Vorteil zu bestimmen, sieht das Einkommensteuergesetz (EStG) zwei Methoden vor. Sie haben die Wahl, ob Sie sich für die pauschale Berechnung nach der Ein-Prozent-Regelung oder das Führen eines Fahrtenbuchs entscheiden. Innerhalb des Steuerjahres kann die Methode nicht gewechselt werden.
Führen eines Fahrtenbuches
Sollen alle im Zusammenhang mit der Fahrzeugnutzung anfallenden Kosten (einschließlich der Abschreibung) in der Steuererklärung geltend gemacht werden, müssen Sie ein Fahrtenbuch für den Firmenwagen führen. Auf diese Weise wird berechnet, welcher Anteil der Kosten privaten beziehungsweise geschäftlichen Fahrten zugeordnet werden muss.
Diese Angaben müssen bei geschäftlichen Fahrten im Fahrtenbuch eingetragen werden:
- Datum
- Kilometerstand zum Beginn und Ende der Fahrt
- Reiseziel
- gefahrene Kilometer
- Name der Person, die Sie getroffen haben
Sind Sie privat unterwegs, brauchen Sie lediglich das Datum und die Zahl der gefahrenen Kilometer im Fahrtenbuch festzuhalten.
Das Fahrtenbuch können Sie handschriftlich oder in elektronischer Form führen.
Je weniger Sie das Fahrzeug privat nutzen, desto vorteilhafter ist das Fahrtenbuch."
Ein-Prozent-Regelung nach § 6 Absatz 1 EStG
Entscheiden Sie sich für diese Methode, müssen Sie monatlich 1 % des Listenpreises Ihres Firmenwagens versteuern. Welche der beiden Methoden beim Steuernsparen hilft, ist von mehreren Faktoren abhängig. Eine Faustregel kann als Richtschnur dienen : Je weniger Sie das Fahrzeug privat nutzen, desto vorteilhafter ist das Fahrtenbuch.
Wollen Sie es genauer wissen, sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.
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