Prinzipiell ist es nicht möglich, einen Kreditvertrag innerhalb der Zinsbindungsfrist zu kündigen

Stichwort Vorfälligkeitsentschädigung Vorzeitige Beendigung einer Baufinanzierung

Steigt ein Kreditnehmer vorzeitig aus seiner Baufinanzierung aus, hat die Bank einen gesetzlichen Anspruch auf die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Über die Höhe dieser Entschädigung gibt es immer wieder Streit.

Eine Baufinanzierung ist in der Regel langfristig angelegt. Da sich die Lebensumstände der Kreditnehmer innerhalb dieses Zeitraumes ändern können, ist es nicht ungewöhnlich, dass die Betroffenen den Kreditvertrag vorzeitig lösen wollen. In der Regel hat der Kreditgeber durch die vorzeitige Kündigung einen wirtschaftlichen Nachteil und muss dafür entschädigt werden - das ist gesetzlich verankert. Wie hoch diese Entschädigung sein muss und wie der Anspruch berechnet wird, hat der Gesetzgeber nicht geregelt. Viele Betroffene empfinden die Forderungen ihrer Bank als überhöht und klagen dagegen. Mittlerweile gibt es einige Gerichtsurteile, an denen sich Banken und Kreditnehmer orientieren können, falls es zu Meinungsverschiedenheiten in dieser Frage kommt.

Kündigung von Kreditverträgen

Im Kreditvertrag wird eine Zinsbindung vereinbart. In Deutschland sind diese Fristen relativ lang, was für beide Vertragspartner ein hohes Maß an Planungssicherheit bietet. Der Kreditnehmer braucht sich während dieser Zeit keine Sorgen um steigende Zinsen zu machen und das Kreditinstitut kann mit regelmäßig fließenden Einnahmen rechnen. 

Prinzipiell ist es nicht möglich, einen Kreditvertrag innerhalb der Zinsbindungsfrist zu kündigen. Sie haben jedoch ein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie die betroffene Immobilie veräußern müssen. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Zahlen Sie Ihren Kredit vor Ablauf der Zinsbindungsfrist zurück, entgehen dem Kreditgeber diese Einnahmen. Laut BGB § 490 Abs. 2 Satz 3 muss die Bank in diesem Falle entschädigt werden.

Nicht in jedem Fall ist die Forderung einer Vorfälligkeitsentschädigung berechtigt. Trotzdem sollten Sie nicht jede Forderung Ihrer Bank kritiklos anerkennen, denn viele Forderungen sind überhöht oder können sogar vollständig zurückgewiesen werden, wie Untersuchungen von Verbraucherschutzorganisationen zeigen.

Diese Punkte sollten Sie in der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung überprüfen: 

  • Bearbeitungsgebühr
  • Wiederanlagezins
  • Wurden Einsparungen bei Verwaltungskosten und zukünftige Sondertilgungsoptionen berücksichtigt? 

Es wurden sogar Vorfälligkeitsentschädigungen verlangt, wenn Banken Verträge kündigten, weil Kreditnehmer ihren Verpflichtungen nicht vertragsgemäß nachkamen. Dieser Praxis hat der BGH einen Riegel vorgeschoben (BGH-Urteil vom 19. Januar 2016, Az. XI ZR 103/15).

Nicht jede Vorfälligkeitsentschädigung Ihrer Bank sollten Sie kritiklos anerkennen, denn viele Forderungen sind überhöht."

Sie müssen ebenfalls nicht zahlen, wenn bereits zehn Jahre Zinsbindung überschritten sind. Das gilt auch dann, wenn Sie einen Vertrag mit längerer Zinsbindung abgeschlossen haben. Als Stichtag gilt das Datum, an dem das Darlehen vollständig ausgezahlt war.

Möglicherweise hat die Bank beim Abschluss Ihres Kreditvertrages eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet. Ist das der Fall, kommen Sie ebenfalls ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus Ihrem Kreditvertrag heraus.

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, einen erfahrenen Spezialisten prüfen zu lassen, ob die von der Bank berechnete Vorfälligkeitsentschädigung nachvollziehbar und berechtigt ist.

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