Verbraucherzentralen - auch ein Player bei Finanzberatung

Teilweise hohe Gebühren Auch Beratung bei Verbraucherzentralen kostet Geld

Seit Jahren tobt ein Streit um die besten Vergütungsmodelle für Finanzberatung im Sinne des Verbraucherschutzes. Die honorarbasierte Beratung wird dabei gegenüber der provisionsbasierten Beratung als überlegen gesehen, weil die Vergütung hier produktunabhängig erfolgt und daher mögliche Interessenkonflikte beim Berater erst gar nicht entstehen können.

Dennoch konnte Honorarberatung sich bisher nicht am Markt durchsetzen. Im Gegenteil: sie bildet nach wie vor eher eine Marktnische. Mit dazu beigetragen hat auch eine hochkomplexe rechtliche Regulierung mit verschiedenen Berufsbezeichnungen, die für Laien kaum durchschaubar ist. Makler, Vertreter, Vermittler, Berater und das mit unterschiedlichen Produktausrichtungen - wer will das auseinander halten.

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Verbraucherzentralen - auch ein Player bei Finanzberatung

Was in diesem "Richtungsstreit" häufig übersehen wird, ist dass es neben den gewerblichen Vertretern, Beratern, Vermittlern & Co. am Markt auch noch einen weiteren Player im Finanzberatungs-Geschäft gibt. Das sind die Verbraucherzentralen. Deren "Marktmacht" ist nicht zu unterschätzen. Verbraucherzentralen sind auf Landesebene tätige gemeinnützige Vereine. Sie widmen sich im staatlichen Auftrag dem Verbraucherschutz und erbringen in verschiedenen Bereichen Beratungsleistungen - u.a. in der Altersvorsorgeberatung sowie in der Spar- und Anlageberatung.

Auch wenn Verbraucherzentralen nicht gewerblich tätig sind, treten sie de facto in Konkurrenz zur Finanzberatung "am freien Markt". Und auch wenn der Antritt gemeinnützig ist, die Beratung ist keineswegs kostenlos. Gerade in der persönlichen Beratung sind Beratungshonorare gängige Praxis. Das belegt die Studie "Provisions- oder Honorarberatung - Was erwarten die Kunden?" des Deutschen Instituts für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA). Auch bei telefonischer Beratung und bei E-Mail-Beratung fallen häufig Gebühren an.

Unfairer Wettbewerbsvorteil für die Verbraucherschützer?

Beratungs- und Dokumentationspflichten, Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, Eignungsnachweise - all das spielt bei Verbraucherzentralen keine Rolle."

Jede Verbraucherzentrale hat dabei ihr eigenes Vergütungsmodell. Bei persönlicher und telefonischer Beratung gelten in der Regel Stundensätze, bei E-Mail-Beratung werden oft Pauschalen in Rechnung gestellt. Bei der Vergütungshöhe bestehen beträchtliche Unterschiede. Persönliche und telefonische Beratung sind häufig gleich bepreist - Stundensätze bewegen sich in einer Bandbreite von 40 Euro bis über 120 Euro. Die Beratungspauschalen kommen meist günstiger. Aber es gibt auch Ausreißer - bis zu 160 Euro in der Spitze.

Was Finanzberater und insbesondere Honorarberater ärgert:  Beratungs- und Dokumentationspflichten, Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, Eignungsnachweise - all das spielt bei Verbraucherzentralen im Unterschied zu gewerblichen Beratern keine Rolle. Ein unfairer Wettbewerbsvorteil, der nicht für bessere Beratung steht, wie mancher findet.

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