Der Vorstand besitzt gegenüber dem Aufsichtsrat einen Wissensvorsprung

Gute Absicherung ist gefragt Aufsichtsräte mit Haftungsproblemen

In der Öffentlichkeit herrscht vielfach ein Bild von Aufsichtsräten, das mehr an "Frühstücksdirektoren" erinnert: einträgliche Positionen mit wenig Verantwortung, überschaubaren Entscheidungsbefugnissen und keinen operativen Tätigkeiten. Die Wirklichkeit sieht vielfach anders aus.

Richtig ist, dass Aufsichtsräte wenig mit dem operativen Geschäft eines Unternehmens zu tun haben. Es handelt sich in erster Linie um ein Kontrollgremium. Die Bestellung und Abberufung von Vorständen sowie die Überwachung der laufenden Geschäftsführung bilden die wichtigsten Aufgaben.

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Aufsichtsrat und Vorstand - Prinzipal und Agent 

Immer wenn es bei einem Unternehmen zu krisenhaften Entwicklungen kommt, gerät auch der Aufsichtsrat in den Blick. Es habe seine Kontrollfunktion nicht ausreichend wahrgenommen, lautet dann häufig der Vorwurf. Tatsächlich tritt der Aufsichtsrat oft erst dann auf den Plan, wenn "die Hütte brennt". Das hängt u.a. damit zusammen, dass er wichtige Informationen erst im Nachhinein erhält. Hier herrscht das typische Prinzipal-Agent-Problem. Der Vorstand besitzt gegenüber dem Aufsichtsrat einen Wissensvorsprung und kann diese asymmetrische Informationsverteilung zu seinen Gunsten nutzen. Fehlentscheidungen und -entwicklungen lassen sich so unter Umständen eine Zeit lang verschleiern. 

Rechtsprechung macht Aufsichtsräte haftbarer 

Doch die Ansprüche an Aufsichtsräte haben sich verändert. Zunehmend trifft sie auch die Frage der Haftung, die bei Vorständen in Form der Managerhaftung schon seit Längerem besteht. Wenn es zu Insolvenzen kommt, verklagen Gläubiger immer öfter Manager und Aufsichtsräte auf Schadensersatz.

Beim Aufsichtsrat handelt sich in erster Linie um ein Kontrollgremium." 

Meist geht es dabei um hohe Summen. Die Klagewelle wird auch durch ein BGH-Urteil aus dem Jahre 2009 inspiriert, in dem Aufsichtsrats-Pflichten in Krisenzeiten eines Unternehmens nochmals verschärfend betont werden. Pflichtverletzungen ziehen demnach gravierende Konsequenzen nach sich.

Ein Schleudersitz?

Unproblematisch ist das nicht. Denn schließlich hat der Aufsichtsrat Fehlentscheidungen nicht zu verantworten. Seine Fehler liegen in mangelnder Überwachung. Ob das eine gleich hohe Haftung wie bei Managern rechtfertigt, ist zumindest zweifelhaft. Jedenfalls sollte nach dieser Rechtslage ein Aufsichtsratsmandat gut überlegt sein. Es könnte sich um einen Schleudersitz handeln.

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