Beim Erwerb von Investmentfonds verdienen Aspekte wie Ausschüttungen und Ausgabenaufschlag besondere Beachtung

Serie Finanzwissen: Finanzwissen Investmentfonds Ausgabenaufschlag - Ausschüttungen - Steuern

Beim Erwerb von Investmentfonds verdienen Aspekte wie Ausschüttungen, Ausgabenaufschlag und deren steuerliche Auswirkungen besondere Beachtung. Wichtig ist beispielsweise, dass bei sogenannten "No-Load-Fonds" der Aufschlag durch eine erhöhte laufende Verwaltungsgebühr ersetzt wird.

Ausgabenaufschlag und Anlageberatung

Die Höhe des Ausgabenaufschlages wird von der emittierenden Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) festgelegt, allerdings lassen sich die meisten Fonds mittlerweile ohne Aufschlag oder mit Aufschlagsrabatten erwerben. Vermittler oder Anlageberater können z.B. zugunsten steigender Umsätze oder aufgrund eines kundenfreundlichen Investmentsvertriebs ganz oder teilweise auf Ausgabenaufschläge verzichten. Im Normalfall dienen diese Aufschläge der Bezahlung der Beratungsdienstleistung, allerdings gibt es auch Anlageberater, die auf diese Kosten verzichten, um eine langfristig erfolgreiche Kundenbindung aufzubauen. In diesen Fällen können Beratungs- und Betreungsdienstleistungen z.B. als Honorar abgegolten werden.

Da die Grundlage für eine erfolgreiche Kapitalanlage eine vorausschauende Expertise ist, sollte vor dem Kauf eines komplexen Finanzproduktes wie z.B. Fonds eine Anlageberatung erfolgen. Für den Anleger bedeutet dies, vor der Kapitalanlage die Kosten zu kennen, und den passenden Anlageberater auszuwählen. So kann einer vom Aufschlag befreiter Fonds so arbeiten, dass die Beratungskosten nicht anderweitig begleichen werden müssen. Beim Erwerb von Fondsanteilen im Internet wird zwar ein Fonds ohne Ausgabenaufschläge angeboten, aber es fehlt zumeist eine Beratung. Doch diese sollte auf die individuellen Bedürfnisse und die persönliche Anlagementalität des Kapitalanlegers ausgerichtete sein, um potenzielle Fehlinvestitionen zu vermeiden.

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Ausschüttungen und thesaurierende Fonds

Offene Investmentfonds werden in zwei Kategorien aufgeteilt. Die einen gewähren jedes Jahr Ausschüttungen der Erträge, bei einigen anderen werden die Gewinne thesauriert, das heißt automatisch reinvestiert. Darüber hinaus kann es einen ausschüttenden Fonds in zwei Varianten geben, welche sich seitens der Ausschüttungshöhe nicht unterscheiden, aber in der Art der jeweiligen Ausschüttung. Anleger erhalten von einigen Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) einen Wiederanlagerabatt, wenn sie den ausgeschütteten Betrag innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens im gleichen Fonds reinvestieren. 

Die Höhe des Ausgabenaufschlages wird von der emittierenden Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) festgelegt."

Mit Wiederanlagerabatt versehene Ertragsausschüttungen bedeuten für Fondsanleger, dass sie nur ermäßigten und häufig gar keinen Ausgabeaufschlag bei der Reinvestition bezahlen müssen.  

Volle Anteile und Bruchstücke 

Unabhängig von Ausgabenaufschlag, Ausschüttungen und Wiederanlagen bleibt ein weiteres Kriterium zu beachten: Was passiert, wenn die jeweiligen Anteilskosten zum Erwerb von Bruchstücken führen. Anleger investieren in der Regel runde Beträge, für welche sich selten nur volle Anteile erwerben lassen. Die Bruchstücke genannten Teile werden als Nachkommastellen ausgewiesen und können auch bei Ausschüttungen entstehen. Wenn nun die entsprechende Depotbank keine Bruchstücke verwahren kann, welches bei einigen Depot-Anbietern der Fall ist, wird der Wert der Bruchteile in Form von Geld ausbezahlt.

Steuern beachten

Erträge der Investments sind steuerpflichtig, egal ob diese thesauriert, ausgeschüttet, zum Teil oder auch ganz wieder angelegt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit diese Ertäge mit einer gezielten "Ausschüttungs- und Wiederanlagepolitik" steuerlich zu optimieren. Dadurch kann die Rendite nach Steuern verbessert werden. Die Anlage im Internet biete dazu keine Lösungen an. Der vertrauensvolle Anlageberater vor Ort, mit entsprechend nachgewiesenen Sachkenntnissen, kann hier zum Erfolg verhelfen. 

 

 

Die vom Autor als Basis für diesen Artikel verwendeten Informationen sind vom Rechteinhaber des Grundlagenwissen: Investmentfonds und die Risiken, der fundsware GmbH, zur Verfügung gestellt worden.

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