Rechtlich ist die Kündigung zulässig

Welche Kündigungsfristen gibt es? AXA kündigt einseitig Verträge

Kann ich mich noch auf meine Versicherung verlassen? Diese Frage mag sich mancher AXA-Kunde stellen, der in den letzten Tagen ein Kündigungsschreiben zu seiner Kombi-Unfallrente erhalten hat. Die AXA trennt sich von ihrem kompletten Versicherungsbestand, weil sich das Produkt nicht mehr rechnet. Als die Unfall-Kombirente 2006 eingeführt wurde, hatte man falsch kalkuliert.

Damals hatte die AXA die Lösung als Alternative zur herkömmlichen Berufsunfähigkeitsversicherung angepriesen. Die Unfall-Kombirente verspricht eine lebenslange Rente bei Invalidität, wenn diese durch einen Unfall oder bestimmte schwere Krankheiten bedingt ist. Bei anderen Erkrankungen, zum Beispiel psychischen Problemen, leistet die Versicherung dagegen nicht. Dennoch hielten manche Verbraucher das Angebot für attraktiv, vor allem, wenn sie den Berufsunfähigkeitsschutz sonst nur zu erschwerten Bedingungen oder gar nicht hätten erhalten können. 

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Rechtlich ist die Kündigung zulässig 

Die AXA begründet ihren ungewöhnlichen Schritt mit den unerwartet hohen Gesundheitskosten und den anhaltend niedrigen Zinsen. Dadurch sei eine kalkulatorische Schieflage entstanden, so dass die AXA ihr Leistungsversprechen nicht mehr einhalten könne. Als Ersatz bietet die Versicherung ihren Kunden eine sogenannte Existenzschutzversicherung an, deren Preis-Leistungs-Verhältnis aber deutlich schlechter als die Unfall-Kombi-Rente ist. 

Manche Kundin/mancher Kunde stellt sich angesichts dieser Vorgehensweise die Frage: darf die Versicherung den Vertrag einfach einseitig kündigen? Die Antwort lautet in diesem Fall: ja. Bei Unfallversicherungen kann der Vertrag - wie auch bei Schadenversicherungen -  vom Versicherungsanbieter ordentlich gekündigt werden. Oft gilt dabei eine dreimonatige Kündigungsfrist mit Kündigung zum Ende eines Versicherungsjahres. In der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine ordentliche Kündigung durch den Versicherer dagegen nicht zulässig! Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann vom Versicherer nur dann gekündigt werden, wenn die Beiträge trotz Mahnungen nicht bezahlt oder Vorerkrankungen verschwiegen wurden.

Obwohl rechtlich zulässig, stößt das AXA-Geschäftsgebaren doch auf Befremden." 

Befremdendes Gebaren gegenüber Kunden 

Einseitige Beendigungen eines existenziellen Versicherungsschutzes durch den Anbieter stellen dessen Sinn und Zweck in Frage. Warum sollte man eine solche Versicherung abschließen, wenn man im Zweifel nicht darauf vertrauen kann? 

Die von der AXA gebotene Folgeversicherung bietet keinen adäquaten Ersatz. Es ist nicht das erste Mal, dass das Unternehmen seine Kunden negativ überrascht. 

Bereits Anfang des Jahres hatte die AXA ihre Pro-BAV-Pensionskasse und einen weiteren Bestand an fondsgebundenen Lebensversicherungen an einen Abwickler verkauft und damit rund 290.000 Kunden düpiert.

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