Prämiensparverträge BaFin gegen "Zins-Schummelei"
Seit Jahren gibt es Streit um Bonus- oder Prämiensparverträge. Die Banken versuchen, die Zinsen drastisch zu drücken oder kündigen alte Verträge. Jetzt bezieht die Bafin Position zu Gunsten der Sparer.
Seit Jahren liegen Kunden mit Banken im Clinch, weil diese ihre Bonus- oder Prämiensparverträge kündigen oder die Verzinsung drastisch senken. Dabei geht es in der Regel um Verträge, die in den 1990er Jahren bis Anfang 2000 abgeschlossen wurden. Diese Sparform erfreut sich großer Beliebtheit, weil die Bank zusätzlich zum veränderbaren Zins eine Prämie zahlt. Diese Boni sind abhängig von der Laufzeit des Vertrages gestaffelt und können bis zu 100 Prozent der jährlichen Sparleistung betragen.
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Banken stehen unter Druck
Für Sparer sind diese alten Verträge mit ihren hohen Renditen unter den gegenwärtigen Bedingungen sehr attraktiv - für die Banken sind sie ein Desaster. Im anhaltend niedrigen Zinsumfeld versuchen sie verständlicherweise die hohen Bonuszahlungen zu vermeiden. Dazu nutzen die einzelnen Institute verschiedene Strategien.
Manche kündigen die Verträge. Andere senken den variablen Grundzins drastisch. Kunden der Sparkasse Leipzig bekamen zunächst 5 Prozent, später nur noch 0,001 Prozent. Das sei unzulässig, entschied der BGH bereits 2004. Nach langem Schweigen äußert sich nun auch die Bafin und rät den Betroffenen Sparern, ihre Verträge genau unter die Lupe nehmen zu lassen.
Die Banken versuchen, die Zinsen drastisch zu drücken oder kündigen alte Verträge."
Verträge jetzt sorgfältig überprüfen
Möglicherweise haben Betroffene Ansprüche auf hohe Rückzahlungen. Falls Sie hochverzinste Bonus- oder Prämiensparverträge abgeschlossen haben, müssen Sie jetzt aktiv werden. Ihre Ansprüche könnten zum 31.12.2020 verjähren.
Das Wichtigste in Kürze:
- Lassen Sie von einem Fachanwalt oder einer Verbraucherschutzorganisation überprüfen, ob die in den AGB enthaltenen Klauseln zur Anpassung der Zinssätze rechtskonform sind.
- Die Bafin hat die Banken vergeblich aufgefordert, auf die betroffenen Kunden zuzugehen. Jetzt prüft die Behörde verwaltungsrechtliche Schritte.
- 2004 hat der BGH in einem Urteil Anforderungen an die Gestaltung von Zinsanpassungsklauseln formuliert. Da die Banken mit diesen Vorgaben nicht umgehen konnten, wurde von der Bankenaufsicht ein runder Tisch initiiert, an dem Vertreter von Banken und Verbraucherschutzorganisationen teilnahmen. Eine kundenfreundliche Lösung kam nicht zustande.
- 2020 verurteilte das OLG die Sparkasse Leipzig zur Nachzahlung falsch berechneter Zinsen. Da die Beklagte in Revision ging, wird das Verfassungsgericht voraussichtlich 2021 abschließend urteilen.
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