Mit dem Basistarif bieten private Krankenversicherer einen Grundtarif an

Die günstige Alternative Basistarif PKV

Mit dem Basistarif bieten private Krankenversicherer einen Grundtarif an, der sich in einigen Punkten von den ansonsten üblichen Tarifen der PKV unterscheidet.

2009 wurde in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht eingeführt. In diesem Zusammenhang wurde gleichzeitig eine gesetzliche Regelung verabschiedet, die private Krankenversicherer verpflichtet, ihren Versicherten einen Basistarif anzubieten. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass jeder eine Krankenversicherung abschließen kann. Für Ältere, die steigende PKV-Beiträge nicht mehr aufbringen können, kann der Basis-Tarif eine Notlösung sein. Doch dieser Tarif hat auch einige Schwachstellen, die für die Basis-Tarif-Versicherten recht belastend sein können.

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Was ist das Besondere an dem Basistarif der PKV?

  • die Versicherer müssen bestimmte Personen im Basistarif versichern, wenn sie dieses wünschen
  • die Leistungen sind mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar
  • der Versicherer darf im Falle von Vorerkrankungen keine Risikoprämien erheben
  • Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt 

Wer hat Anspruch im Basistarif versichert zu werden?

Zum Kreis der Personen, die auf Wunsch zum Basistarif versichert werden müssen, zählen unter anderem Personen, die vor 2009 freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung waren. Falls Sie nicht in der GKV pflichtversichert sind und keine Sozialleistungen beziehen, können Sie sich ebenfalls im Basistarif versichern. Sie haben ebenfalls Anspruch auf eine Versicherung im Basistarif, wenn Sie schon vor 2009 in einem Standard-Tarif der PKV versichert waren und jetzt Ihre Beitragslast reduzieren wollen.

Welche Nachteile hat der Basistarif der PKV?

Gemessen an den zugesicherten Leistungen ist der Basistarif teuer. Die Beiträge dürfen den Höchstbetrag in der GKV nicht übersteigen. Die meisten PKV berechnen den höchstmöglichen Betrag, der sich an der Beitragsbemessungsgrenze, dem Beitragssatz der GKV und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen berechnet. Als besonders problematisch empfinden viele Versicherte, dass manche Ärzte die Behandlung von Patienten mit Basistarif ablehnen. In akuten Notfällen ist jedoch jeder Arzt zur Behandlung verpflichtet.

2009 wurde in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht eingeführt."

Alternativen zum Basistarif 

Falls Sie schon vor 2009 in der  PKV versichert waren und wegen der steigenden Belastung den Tarif wechseln wollen, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie im meist kostengünstigeren Standardtarif versichert werden können. 

Diese Option steht Rentnern und Älteren, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, offen. Mit diesem Tarif können Sie sich von Privatärzten behandeln lassen. 

Bestimmte Leistungen sind jedoch eingeschränkt.

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