Wechsel in einen anderen Tarif Anbieter-Wechsel in der PKV ist nicht so einfach

Es kommt häufiger vor, dass der Wunsch besteht, eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Vielfach ist das bei Beitragserhöhungen der Fall, manchmal aber auch, weil Versicherte mit den Leistungen ihres bisherigen Tarifs nicht mehr zufrieden sind. Dann ist ein Angebot mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis gefragt.

Grundsätzlich ist ein solcher Wechsel möglich. Hier gilt in der PKV nichts anderes als bei anderen privaten Versicherungsverträgen. Trotzdem gibt es einige Besonderheiten, die die Wechselmöglichkeiten de facto doch stark einschränken. Was beim PKV-Wechsel zu beachten ist und welche Optionen Sie haben, darum soll es im Folgenden gehen. 

Warum ein Anbieter-Wechsel in der PKV nicht so einfach ist

Eine wesentliche Wechsel-Hürde in der PKV sind die Altersrückstellungen. Diese werden aus einem zehnprozentigen Beitragszuschlag gebildet, den jeder PKV-Neu-Versicherte bis zum 60. Lebensjahr zahlen muss. Mit den Altersrückstellungen soll der altersbedingte Beitragsanstieg in späteren Jahren abgefedert werden - an und für sich eine sinnvolle Einrichtung. Der Pferdefuß ist: beim Anbieter-Wechsel wird nur der Teil der Altersrückstellungen übertragen, der auf die Basis-Leistungen anfällt.

Die PKV-Basisleistungen stellen i.d.R. nur einen Teil einer PKV dar und entsprechen den gesetzlichen Leistungen im stationären-, ambulanten- und Zahn- Bereich, also ohne Ein-/Zwei Bett Zimmer, privatärztliche Behandlung, Krankentagegeld, Pflegezusatz, usw. Die für die Basis-Leistungen nötigen Altersrückstellungen sind dementsprechend geringer, als für den gesamten PKV Vertrag. Dies führt dazu, dass beim Anbieter-Wechsel nur der Teil übertragen wird, der auf die Basis-Leistungen anfällt. Es geht ein erheblicher Teil der Rückstellungen verloren. Besteht die Versicherung noch nicht lange, mag das vielleicht verschmerzbar sein. Für länger Versicherte ist das ein echtes Problem, da damit ein unnötiges finanzielles Risiko ab der Rentenphase einhergehen kann. Der Anbieter-Wechsel lohnt sich für sie de facto nur in den seltensten Fällen.

Hinzu kommt, dass beim neuen Anbieter stets wieder eine Gesundheitsprüfung fällig ist. Bei Vorerkrankungen oder sonstigen Risikofaktoren ist mit Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen, im Extremfall sogar mit der Ablehnung des Versicherungsantrags zu rechnen. Der Wechsel wird dadurch unattraktiv oder sogar unmöglich.

Nach § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) dürfen Versicherte jederzeit und ohne Vorbedingungen in einen anderen Tarif mit gleichartigen (oder schlechteren) Leistungen bei ihrem bisherigen Anbieter wechseln."

Wechsel in einen anderen Tarif beim bisherigen Anbieter

Um länger PKV-Versicherten dennoch eine Chance auf einen günstigeren Tarif zu geben, hat der Gesetzgeber eine spezielle Regelung geschaffen. Nach § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) dürfen Versicherte jederzeit und ohne Vorbedingungen in einen anderen Tarif mit gleichartigen (oder schlechteren) Leistungen bei ihrem bisherigen Anbieter wechseln - und zwar unter voller Mitnahme der Altersrückstellungen.

Solche Tarife gibt es durchaus. Etliche PKV-Anbieter kalkulieren Tarife mit gleichartigen Leistungen für unterschiedliche Zielgruppen, die entsprechend "unterschiedlich" bepreist sind. Es ist daher gar nicht so unwahrscheinlich, beim eigenen Anbieter einen praktisch gleichwertigen Tarif zu finden, der weniger kostet. Allerdings ist hier schon etwas Eigeninitiative gefragt. Denn die Versicherer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, auf die Möglichkeit einer günstigeren Versicherung aktiv hinzuweisen. Immerhin haben sich viele namhafte Versicherer den Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbandes angeschlossen und sich grundsätzlich zu einem fairen und transparentem Verhalten beim Tarifwechsel verpflichtet.

In der Praxis wird es häufig schwierig sein, zwei Tarife zu finden, die leistungsmäßig voll identisch sind und sich nur im Beitrag unterschieden. Solange der Wechsel-Tarif nicht mehr Leistungen bietet als der Ursprungs-Tarif, ist das kein Problem. Bei schlechteren Leistungen ist nur zu überlegen, ob diese Minderleistungen tatsächlich gewollt sind.  Im Bedarfsfall sind die nicht mehr versicherten Leistungen aus eigener Tasche zu bezahlten. Sieht der neue Tarif dagegen höherwertige oder mehr Leistungen vor, gilt das gleiche wie beim Anbieter-Wechsel. Für "das Plus" kann eine erneute Gesundheitsprüfung verlangt werden - ggf. mit Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder Wartezeiten als Folge. 

Nur letzte Wahl: Basistarif oder Standardtarif

Auch ein Wechsel in den Basistarif ist jederzeit möglich. Dieser ist aber in der Regel das letzte Mittel der Wahl. Der Basistarif ist zwar üblicherweise günstiger als andere PKV-Tarife, bietet aber nur das Leistungsniveau wie in der GKV - das heißt zum Beispiel nur sehr eingeschränkte Leistungen bei Zahnersatz, keine Chefarzt-Behandlung oder Ein-/Zweibettzimmer-Anspruch im Krankenhaus usw.. Wer schon vor 2009 in der PKV war, kann unter bestimmten Bedingungen auch in den Standardtarif wechseln, der ähnlich wie der Basistarif gestaltet ist.

Expertentipp: Wer in eine PKV wechselt, sollte eine individuelle Beratung zu den Leitungsinhalten und den Risiken in Anspruch nehmen. Wer einmal die „richtige“ Wahl einer PKV getroffen hat, könnte sich unnötigen Ärger und den Wechsel in eine andere PKV ersparen.

 

Dies ist ein Artikel von Reiner Braun.