Verschiedene Maßnahmen im Überblick Beseitigung von Ungleichheiten
Die Schere zwischen Arm und Reich klafft immer weiter auseinander, die Ungleichheiten nehmen zu. Vor dem Hintergrund der Bundestagswahl dürften daher die Maßnahmen in den Fokus rücken, die diese Missstände mildern könnten.
Immer weniger Personen besitzen immer mehr, während andere mehrere Jobs bewältigen müssen, um überhaupt über die Runden zu kommen: Die Verschärfung der Ungleichheiten in unserer Gesellschaft dürften wesentliche Punkte in den Wahlprogrammen darstellen. Bei den in Frage kommenden Gegenmitteln gehen die Meinungen jedoch weit auseinander - wie zum Beispiel bei der Vermögenssteuer.
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Vermögens- oder Reichensteuer - der Zankapfel im Wahlkampf
Sie wurde 1996 ausgesetzt und bis heute nicht wieder erhoben: die Vermögenssteuer. Damals mussten die Personen, die über mehr als 120.000 Mark verfügten, ein Prozent vom übersteigenden Teil abführen. Heutzutage dürfte sich kein Politiker mit dieser Vorstellung vor sein Wahlvolk trauen, denn das Vermögen der deutschen Privathaushalte beträgt zwischen sechs und zehn Billionen Euro. Allerdings gibt es auch hier Ungleichheiten: Rund ein Prozent der Deutschen besitzt über 30 Prozent dieses Vermögens - ohne dafür eine Vermögenssteuer zu bezahlen.
Besteuert werden Einkünfte, also das Einkommen selbst oder Kapitalerträge. Selbst bei dieser Besteuerung gibt es Ungleichheiten, wie zum Beispiel durch das Ehegattensplitting: Verdient einer der Ehe- oder eingetragenen Partner deutlich weniger als der andere, wird ein Ausgleich vorgenommen. Diesen Vorteil können Alleinerziehende, Geschiedene, Verwitwete und vor allem Niedrigverdiener nicht in Anspruch nehmen - ein klassisches Feld für die SPD, die sich auch mit einem Familiensplitting in Stellung gebracht hat.
Es bräuchte einen großen Wurf in puncto Steuern - allerdings fehlt dazu wohl der politische Wille."
Steuern, Sozialabgaben und viele weitere Möglichkeiten
Das Thema Erbschaftssteuer stand bereits im Fokus einer Reform, allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmetatbestände, die das eigentliche Ziel verwässern und damit konterkarieren. Von den im Jahr 2015 vererbten 102 Milliarden Euro mussten lediglich 35 Milliarden Euro versteuert werden, was dem Fiskus aber immerhin rund 6,3 Milliarden Euro einbrachte. Auch künftig müssen sich Erben keine großen Sorgen machen, was für weitere Diskussionen sorgen dürfte. Erbschaften sind nicht an Leistungen gebunden und führen zu weiteren Ungleichheiten in der Gesellschaft.
Neben der Steuer, die vielfältige Ansatzpunkte zur gerechteren Vermögensverteilung geben würde, bieten sich weitere Instrumente an. Der Mindestlohn kann diesem Anspruch allerdings nicht gerecht werden, dazu ist die festgelegte Höhe auch angesichts der geplanten Anhebung im kommenden Jahr noch deutlich zu niedrig. Angesichts der hohen Abgaben bleibt für viele Beschäftigte unter dem Strich nicht ausreichend übrig, um neben dem immer knapper und damit teurer werdenden Wohnraum noch die notwendigen Rücklagen bewältigen zu können. Es bräuchte einen großen Wurf in puncto Steuern - allerdings fehlt dazu wohl der politische Wille.