In diesen Tagen befassten sich wieder viele Steuerpflichtige mit ihrer Steuererklärung

Der gläserne Bürger Big Data beim Finanzamt

In diesen Tagen befassten sich wieder viele Steuerpflichtige mit ihrer Steuererklärung, denn mit dem 31. Mai endet - von bestimmten Ausnahmen abgesehen - die Abgabefrist. Viele sehen das als eine lästige Übung, dabei empfiehlt es sich, ebenso korrekt wie genau zu sein und nichts zu übersehen. Denn das Finanzamt weiß mehr als mancher denkt. Big Data macht es möglich.

Tatsächlich hat die elektronische Datensammlung des Fiskus in den letzten Jahren enorme Fortschritte gemacht. Heute ist es für die Steuerbehörden relativ einfach möglich, den "Wahrheitsgehalt" vieler Angaben in der Steuererklärung zu überprüfen. Die Einreichung von papierhaften Belegen ist dafür gar nicht mehr erforderlich. Das Finanzamt erhält seine Informationen auch auf anderem Wege.

Was das Finanzamt alles weiß 

Den Einstieg in Big Data bei den Steuern markierte im Jahre 2005 der elektronische Kontenabruf. Seither kann der Fiskus erfahren, wo die Steuerbürger überall im Inland Konten unterhalten und damit die Vollständigkeit der Angaben in der Steuererklärung überprüfen, auch wenn der Kontostand selbst nicht abgefragt wird. Der elektronische Kontenabruf wird inzwischen immer häufiger genutzt, nicht nur bei Verdacht wie ursprünglich vorgesehen. 

In anderen Bereichen fließen die Daten längst automatisch an das Finanzamt. Dank elektronischem Datenaustausch funktioniert das mittlerweile ebenso schnell wie lückenlos. Hier nur einige Beispiele: 

  • Arbeitgeber müssen Lohnzahlungen, gezahlte Steuern, Sozialabgaben und steuerfreie Leistungen melden;
  • Rentenversicherer informieren über gezahlte Renten und Beiträge;
  • Notare sind verpflichtet, Immobilientransaktionen, Erbschaften und Schenkungen mitzuteilen;
  • das Standesamt teilt Todesfälle mit; 
  • Banken informieren über steuerfreie Kapitalerträge, Depotüberträge und Erbschaften. 

Die Liste ließe sich mühelos fortsetzen. Neben diesen automatischen Mitteilungen fallen auch noch Kontrollmitteilungen von Behörden, Betriebsprüfern, Gemeinden und Gerichten an, wenn diese Ungereimtheiten feststellen. So entgeht dem Finanzamt fast nichts. Eine neue Dimension wird erreicht sein, wenn ab Herbst der umfassende Datenaustausch mit ausländischen Behörden beginnt. Dann bleiben dem Fiskus auch Einkünfte und Vermögenstransfers jenseits deutscher Grenzen nicht mehr verborgen. Bisher haben die Finanzämter nur bruchstückhaft davon erfahren. 

Das Finanzamt weiß mehr als mancher denkt."

Schummeln wird immer riskanter

Auch bei der Datenprüfung und -auswertung gehen die Steuerbehörden mit der Zeit. Die Aktenbearbeitung durch den Finanzbeamten wird mehr und mehr zum Auslaufmodell. Stattdessen kommt verstärkt intelligente Software zum Einsatz, die selbst den Datenabgleich vornimmt und auf "Stimmigkeit" mit den Angaben des Steuerpflichtigen überprüft. 

"Schummeln" bei der Steuererklärung wird daher nicht nur immer schwieriger, sondern auch immer riskanter - denn die Wahrscheinlichkeit, dass Falschangaben "auffliegen", steigt signifikant. Dies mag in vielen Fällen nicht sofort zu einem Steuerstrafverfahren führen. Unangenehm ist die "Entdeckung" auf jeden Fall und mit Steuernachzahlungen verbunden auch.

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