Ohne einen Antrag des Erben wird das Nachlassgericht nicht tätig

In schweren Zeiten Formalitäten erfüllen Braucht man einen Erbschein

Der Tod eines lieben Angehörigen ist ohnehin schwer zu verkraften, trotzdem dulden die damit verbundenen Formalitäten keinen Aufschub. Ein wichtiges Thema ist der Erbschein, der einige Angelegenheiten erleichtert, jedoch nicht zwangsläufig benötigt wird.

Der vom Nachlassgericht auszustellende Erbschein ist im Prinzip ein amtlicher Beleg über ein Erbe - und zwar in Bezug auf die Person des Erben, aber auch zur Größe des Erbteils. Der Erbschein ist somit Beweis und nicht die Voraussetzung dafür, dass ein Erbanspruch besteht. Es kann durchaus vorkommen, dass ein Nachlass nur ausgehändigt wird, wenn ein solches Dokument vorgelegt wird - das muss aber nicht so sein.

Wirkungsvolle Alternativen: Konto- und Vorsorgevollmacht

Vor allem Banken verlangen gerne einen Erbschein, wollen Erben über das Konto eines verstorbenen Angehörigen verfügen. Dies wird überflüssig, wenn der Verstorbene seinen künftigen Erben bereits zu Lebzeiten eine Kontovollmacht ausgestellt hatte. Ebenso wirkungsvoll ist eine Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus gilt. So ausgestattet, können Bevollmächtigte schon vor Erteilung eines Erbscheins über den Nachlass verfügen und bleiben somit handlungsfähig.

Sollte ein notarielles Testament vorliegen, die beglaubigte Abschrift eines handschriftlich verfassten Testaments mit Eröffnungsvermerk oder ein Erbvertrag, zu dem ein gerichtliches Eröffnungsprotokoll notwendig ist, dürfen Banken ebenfalls keinen Erbschein verlangen. In diesem Punkt ist die Sparkasse vor dem BGH gescheitert, hatte sie doch in ihren AGB Anderslautendes festgelegt. Verlangt sie trotzdem die Vorlage eines Erbscheins, muss sie im Ernstfall auch die Kosten für die Ausstellung tragen.

Wann ein Erbschein sinnvoll oder notwendig ist

Sollte es jedoch keine eindeutigen Regelungen für den Nachlass oder Unstimmigkeiten dazu geben, empfiehlt sich die Beantragung eines Erbscheins. Trotzdem ist genau zu überdenken, wofür er benötigt wird und ob sich nicht Alternativen für einen Erbnachweis eröffnen. Beispielsweise reicht der Beleg der gesetzlichen Erbfolge nicht aus, um eine Grundbuchberichtigung für das geerbte Grundstück zu bewerkstelligen. Nur ein notarielles Testament würde anerkannt.

Vor allem Banken verlangen gerne einen Erbschein, wollen Erben über das Konto eines verstorbenen Angehörigen verfügen."

Der Erbschein enthält nämlich alle Angaben zum Erben, zum Erbteil oder der Erbengemeinschaft. Darüber hinaus benennt das Gericht hier Beschränkungen, wie zum Beispiel eine Testamentsvollstreckung oder die Nacherbschaft, aber eben nicht Vermächtnisse und Auflagen.

Ohne einen Antrag des Erben wird das Nachlassgericht nicht tätig, selbst Pflichtteilsberechtigte oder Vermächtnisnehmer haben dann keine Chance. Allerdings bestätigt der Erbe somit auch, dass er die Erbschaft annimmt - und das können auch Schulden sein.

Zuständig für Beantragung und Ausstellung des Erbscheins ist das Amtsgericht am letzten Wohnort des verstorbenen Erblassers, alternativ erledigt ein Notar alle notwendigen Schritte. Dadurch erhöhen sich die Gebühren um die Mehrwertsteuer, die der Notar berechnen muss.

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