Wie kann das digitale Erbe geregelt werden?

Todesfall stellt die Hinterbliebenen vor Probleme Der digitale Nachlass

Nur die wenigsten Internetnutzer regeln, wie nach ihrem Tode mit den Internetkonten verfahren werden soll. Gibt es keine rechtswirksame Verfügung, verweigern die Internetdienste den Hinterbliebenen den Zugang zum digitalen Nachlass.

Obwohl das Internet heute bei den meisten Menschen in den unterschiedlichsten Lebensbereichen eine wichtige Rolle spielt, haben lediglich sieben Prozent der Internetnutzer ihr digitales Erbe geregelt. Für die Hinterbliebenen kann das zu einem ernsthaften Problem werden. Liegt keine Verfügung vor, gibt es kaum Möglichkeiten, zum Beispiel Zugang zu E-Mail-Konten oder Accounts in sozialen Netzwerken zu erlangen. Wer erreichen will, dass nach seinem Ableben Konten geschlossen oder bestimmte Inhalte gelöscht werden, sollte rechtzeitig aktiv werden.

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So könnte Ihre To-do-Liste zur Regelung des digitalen Nachlasses aussehen:

  • Übersicht über alle Internetkonten aufstellen
  • Bevollmächtigten bestimmen
  • Festlegungen treffen, wie mit den verschiedenen Daten und Konten umgegangen werden soll  

Überblick verschaffen

Fast alle Internetdienstleister löschen das Internetkonto von Verstorbenen, wenn die Hinterbliebenen das beantragen. Doch um solche Aufträge zu erteilen, muss den Erben bekannt sein, welche Accounts der Erblasser eingerichtet hatte. Darum ist es jedem Internetnutzer zu empfehlen, eine Liste mit allen Internetkonten aufzustellen. Diese Liste muss die Benutzernamen und möglichst auch die Passwörter der einzelnen Accounts enthalten. Liegen diese Informationen nicht vor, kann das Konto zwar gelöscht werden, der Zugang zu Fotos, Daten und Kontaktlisten bleibt den Hinterbliebenen jedoch versperrt. In der Zusammenstellung sollten ebenfalls alle Endgeräte vom PC bis zum Smartphone mit den entsprechenden Zugangsdaten aufgeführt werden. 

Ob Sie diese Informationen aufschreiben oder auf einem Datenstick speichern, ist eine Frage des persönlichen Geschmacks. Viel wichtiger ist es, dass die Liste ständig aktualisiert wird. Wer auf Nummer sicher gehen will, hinterlegt die Liste in einem verschlossenen Umschlag bei einer Person seines Vertrauens oder bei einem Anwalt.

Wer erreichen will, dass nach seinem Ableben Konten geschlossen oder bestimmte Inhalte gelöscht werden, sollte rechtzeitig aktiv werden."

Wie kann das digitale Erbe geregelt werden?

Wollen Sie einen digitalen Nachlassverwalter bestimmen, sollten Sie der betreffenden Person eine 'Vollmacht mit Geltung über den Tod hinaus' aushändigen. Eine solche Vollmacht muss handschriftlich erstellt werden und mit einem Datum versehen sein. In diesem Schriftstück können Sie detailliert bestimmen, wie der Bevollmächtigte mit den Internetkonten verfahren soll. Der entscheidende Vorteil einer Vollmacht besteht darin, dass mit der Regelung des digitalen Nachlasses zügig begonnen werden kann. Der Bevollmächtigte muss nicht warten, bis die Erben ermittelt sind und ist unabhängig vom Willen der Erben. Schnelles Handeln ist besonders wichtig, wenn der Verstorbene kostenpflichtige Internetdienste genutzt hat. Erben müssen selbst dann für auflaufende Kosten einstehen, wenn ihnen die Vertragsverhältnisse des Verstorbenen nicht bekannt sind.

Neben der Regelung des digitalen Nachlass ist auch die rechtzeitige Regelung des materiellen Nachlasses sinnvoll. Hierfür kann sich die Einschaltung eines zertifizierten Vermögensnachfolgeplaners lohnen. Dieser erstellt zunächst eine wirtschaftliche Betrachtung, welche Vermögenswerte vorhanden sind und moderiert die Lösungsfindung innerhalb der Familie sowie mit Rechtsanwälten und Steuerberatern. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Menschen bereits mit den Begrifflichkeiten überfordert sind. Aus steuerlichen Gründen kann es vorteilhaft sein, einen Teil des Vermögens "aus warmer Hand" zu vergeben, also bereits zu Lebzeiten durch Schenkung zu übertragen. Auch bei solchen Überlegungen kann der Vermögensnachfolgeplaner beratend zur Seite stehen.

Der Autor dieses Artikels ist ausgebildeter Vermögensnachfolgeplaner und Testamentsvollstrecker.

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