Die "wilde Ehe" ist auf dem Vormarsch

Auch der Bundespräsident hat keinen Trauschein Wilde Ehe und dann?

Die Zahl der Eheschließungen geht sukzessive zurück, die "wilde Ehe" ist auf dem Vormarsch. Was so bequem daherkommt, kann aber im Todesfall eines Partners drastische Konsequenzen für den Hinterbliebenen nach sich ziehen.

Rund drei Millionen Paare leben laut Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung in Deutschland ohne Trauschein zusammen. Tendenz: steigend. Diese Entwicklung zieht sich durch alle Alters- und Berufsgruppen. Bundespräsident Joachim Gauck ist nur ein prominenter Vertreter, der trotz Ehe ganz mit einer anderen Frau zusammenlebt und diese auch bei offiziellen Anlässen präsentiert. Mag diese Lebensweise heute mehr der sich schnell verändernden Welt entsprechen, hinken die gesetzlichen Regelungen im Todesfall allerdings deutlich hinterher.

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Wilde Ehe - Probleme im Erbfall vorprogrammiert

Verstirbt nämlich ein Partner, hat der Überlebende keinerlei automatischen Anspruch auf den gemeinsam erworbenen Besitz. Ohne Testament ist er in der Erbfolge nicht vorgesehen, was regelmäßig zu heftigen Auseinandersetzungen mit den gesetzlichen Erben führt. Sind diese nicht guten Willens, kann der überlebende Partner sogar zum Auszug aus der gemeinsamen Wohnung gezwungen werden. 

Aber auch das Aufsetzen eines gemeinsamen Testaments bleibt ohne Trauschein verwehrt: Jeder muss seinen letzten Willen für sich festlegen, was den Raum für nachträgliche und heimliche Änderungen eröffnet. Eine Alternative wäre der Erbvertrag, der beim Notar hinterlegt wird. So lässt sich beispielsweise festlegen, dass der länger lebende Partner zunächst Alleinerbe wird und die Kinder erst als Schlusserben Ansprüche geltend machen können. 

Erbvertrag als gangbarer Kompromiss - Details beachten

Selbstverständlich steckt der Teufel auch beim Erbvertrag im Detail. Da sich einmal niedergelegte Abmachungen in der Regel nur gemeinsam ändern oder gar widerrufen lassen, kann ein solcher Vertrag im Falle einer Trennung zur Herausforderung werden.  Nicht einmal ein Testament kann dann weiterhelfen. Entsprechende Klauseln, die den Partnern auch das Zurücktreten von einzelnen Klauseln oder vom gesamten Vertrag ermöglichen, werden daher von den Notaren empfohlen - eine Beratung sollte dem immer vorausgehen. Heikel werden kann es auch ohne gegenseitige Vorsorgevollmacht. In Notsituationen  haben dann im Zweifelsfall die Verwandten das Sagen.

Erbschaftssteuer optimieren!"

Noch ein weiterer Punkt ist nicht zu vernachlässigen: Hinterbliebene Partner müssen im Falle der Erbschaft Steuern bezahlen, wenn der Freibetrag von 20.000 Euro überschritten wird - Ehepartner erst ab 500.000 Euro und in einer deutlich günstigeren Steuerklasse. Einiges lässt sich durch vorausschauende Nachfolgestrategien regeln, wie beispielsweise durch Schenkungen zu Lebzeiten und/oder eine geschickte Gestaltung von Versicherungsverträgen. Unverzichtbar ist eine gründliche Planung bei gemeinsamem Immobilienbesitz. Hier sollten Vermögens-, Steuer- und Rechtsberatung unbedingt Hand in Hand arbeiten!

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