Die sogenannte Rentenformel fußt auf einer ganzen Reihe von Variablen

Berechnung der gesetzlichen Rente Das Geheimnis der Rentenformel

Zur Berechnung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden komplizierte Formeln genutzt, um allen wichtigen Einflüssen Rechnung zu tragen - hier ein Überblick.

Die sogenannte Rentenformel fußt auf einer ganzen Reihe von Variablen, die am Ende die individuelle Rentenhöhe eines Leistungsempfängers der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmen. Die Grundlage liefert der § 64 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI). Seit 1999 wird zusätzlich der Demografiefaktor berücksichtigt, so dass die steigende Lebenserwartung in die Berechnungen einbezogen wird.

Die wichtigsten Faktoren der Rentenberechnung

Auch wenn die exakte Formel nicht genau nachvollzogen werden kann, geben folgende Faktoren doch zumindest grob Aufschluss über die künftige Rentenhöhe eines Leistungsempfängers:

Entgeltpunkte

Pro Jahr versicherungspflichtiger Beschäftigung werden einem Beitragszahler sogenannte Entgeltpunkte auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben. Die Anzahl richtet sich nach dem individuellen Arbeitsentgelt, das ins Verhältnis zum durchschnittlichen Einkommen gesetzt wird: Verdient der Versicherte in dieser Höhe, erhält er einen Entgeltpunkt - übersteigt sein Einkommen diese Größe, erhöht sich die Anzahl der Entgeltpunkte, bei niedrigeren Einkünften reduziert sie sich. Zum Rentenbeginn wird die Anzahl der erworbenen Entgeltpunkte addiert.

Zugangsfaktor

Eine weitere wichtige Größe ist der Zugangsfaktor, der bei der Rentenberechnung das Alter bei Renteneintritt berücksichtigt. Die Regelaltersgrenze verändert sich laufend, aktuell liegt sie zum Beispiel für den Geburtsjahrgang 1950 bei 65 Jahren und vier Monaten. Ab Jahrgang 1964 beträgt der Zugangsfaktor zum Beispiel 1,0, sollten Leistungsempfänger mit 67 Jahren in Altersrente gehen. Für jeden Monat, den ein Rentner früher Leistungen beziehen will, muss er einen Abschlag von 0,3 Prozentpunkten hinnehmen, während für längere Arbeit pro Monat 0,05 Prozentpunkte aufgeschlagen werden.

Rentenwert

Der jährlich am 1.7. ermittelte Rentenwert beziffert wie viel Rentenleistungen pro Entgeltpunkt ausgezahlt werden. Aus der Multiplikation ergibt sich also die Rentenhöhe. Die jährliche Neuberechnung stellt sicher, dass die Rentenhöhe an das sich entwickelnde Lohn- und Gehaltsniveau angepasst werden kann. 

Rentenartfaktor

Da es verschiedene Rentenarten gibt, spielt auch der Rentenartfaktor eine gravierende Rolle. Mit Hilfe dieser Faktoren kann die Höhe der Altersrente, aber eben auch der Erwerbsminderungs-, Witwen- oder Waisenrente errechnet werden:

  • Altersrente 1,0
  • Teilweise Erwerbsminderungsrente 0,5
  • Volle Erwerbsminderungsrente 1,0
  • Erziehungsrenten 1,0
  • Halbwaisenrenten 0,1
  • Vollwaisenrenten 0,2
  • Kleine Witwenrenten 0,25
  • Große Witwenrenten 0,55

 

Es fließen aber noch eine ganze Reihe weiterer Faktoren in die Berechnungen ein, wie beispielsweise der Riester- oder Nachhaltigkeitsfaktor sowie eventuelle beitragsfreie Jahre - was die genaue Berechnung umso schwieriger macht.

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