Immobilieneigentum gilt nach wie vor als eine gute Möglichkeit zur Altersvorsorge

In Deutschland wenig bekannt Die eigene Immobilie verrenten lassen

Immobilieneigentum gilt nach wie vor als eine gute Möglichkeit zur Altersvorsorge, hat allerdings den Nachteil, dass es eine Menge Kapital bindet - Kapital, das im Alter vielleicht zur Finanzierung des Lebensunterhalts gebraucht wird. Die Immobilienverrentung ist eine Möglichkeit, weiter in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben und das Kapital gleichzeitig zu "verflüssigen".

Im angelsächsischen Raum hat die Immobilienverrentung unter dem einprägsamen Spruch "Eat your bricks!" ("Esse deine Ziegelsteine auf!") Tradition. Bei uns ist das bisher eher eine Ausnahmeerscheinung. Doch die Zahl der Anbieter solcher Modelle wächst und die Zahl der Nutzer auch. Rechtlich ist die Immobilienverrentung kein Problem. Das deutsche Recht eröffnet dafür drei Optionen.

1. Verkauf mit Leibrente und Wohnrecht

Bei diesem Modell wird der Kaufpreis für die Immobilie in eine lebenslange Rente (Leibrente) umgewandelt, gleichzeitig erhält der bisherige Eigentümer ein lebenslanges kostenloses Wohnrecht. Grundlage für die Berechnung der Leibrente ist der Verkehrswert der Immobilie abzüglich des Wertes des Wohnrechts und der kumulierten Kosten für die Instandhaltung des Objektes. Der Alt-Eigentümer hat einen ähnlichen Status wie ein Mieter, aber ohne Mietverpflichtung. Mit dem Auszug endet das Wohnrecht.

2. Verkauf mit Nießbrauch

Dieses Modell ist ähnlich wie das vorhergehende - mit dem Unterschied, dass statt des Wohnrechts ein Nießbrauchsrecht vereinbart wird. Dieses ist weitergehender als das Wohnrecht, bleibt auch nach einem Auszug bestehen und umfasst u.a. das Recht zur Vermietung oder zur anderweitigen Nutzung.

Im angelsächsischen Raum hat die Immobilienverrentung unter dem einprägsamen Spruch "Eat your bricks!" ("Esse deine Ziegelsteine auf!") Tradition."

Beim Verkauf mit Nießbrauch bleibt der Verkäufer zwar nicht mehr rechtlicher Eigentümer, aber wirtschaftlicher Eigentümer des Objektes - mit allen Rechten und Pflichten. Das Nießbrauchsrecht ist wertvoller als ein reines Wohnrecht - mit der Konsequenz, dass der für Verrentung verfügbare Betrag niedriger ist als bei einem Wohnrechts-Verkauf.

3. Teilverkauf gegen Nutzungsentschädigung

Eine dritte Möglichkeit ist der Teilverkauf der Immobilie. Der Verkäufer bleibt dann zumindest teilweise auch rechtlicher Eigentümer des Objektes. Für die Nutzung des verkauften Teils ist eine Nutzungsentschädigung als Mietpendant zu entrichten. Der Verkaufserlös kann verrentet oder in anderer Form in Zahlungen umgewandelt werden.

Immobilienverrentung ist vor allem für Menschen interessant, die keine potentiellen Erben für ihre Immobilien haben oder nicht vererben wollen. Dann spricht nichts dagegen, die eigenen vier Wände schon zu Lebzeiten in Bares umzuwandeln.

 

Autor: Manfred Gassner

 

 

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