Erben bedeutet nicht immer Reichtum Gründe für eine Erbausschlagung

Erben heißt nicht zwangsläufig Reichtum, hinterlassen werden können neben Vermögen nämlich auch Verbindlichkeiten. Umso wichtiger ist es, sich zunächst einen Überblick zu verschaffen.

Erbschaften werden in Testamenten oder Erbverträgen geregelt - oder per gesetzliche Erbfolge abgewickelt. Allerdings zählen auch die Verbindlichkeiten, wie beispielsweise Kredite, Kontoüberziehungen, Unterhaltsrückstände und die Bestattungskosten eines Erblassers zur Hinterlassenschaft, die also zunächst genau sondiert werden sollte. 

Das Erbe ausschlagen - die triftigsten Gründe dafür

Das Recht auf ein Erbe bedeutet nicht, dass die Erben dieses auch annehmen müssen. Hinterlässt der oder die Verstorbene in erster Linie Schulden, können die Hinterbliebenen das Erbe ausschlagen. In diesem Fall kämen die in der Erbfolge nachrückenden Angehörigen zum Zuge, ansonsten fällt die Hinterlassenschaften dem Staat zu - die eigentlichen Erben gehen in jedem Fall leer aus, müssen aber auch nicht für die Verbindlichkeiten aufkommen. Die häufigsten Gründe für eine Erbausschlagung sind demnach:

. Hinterlassene Schulden

Hat der oder die Verstorbene mehr Schulden als reelles Vermögen aufgehäuft, empfiehlt es sich, das Erbe nicht anzunehmen. Alternativ müssten die Erben die Schulden nämlich übernehmen, was die eigene Situation verschlechtert.

. Immobilie mit hohem Sanierungsbedarf

Gehört eine Immobilie zum Nachlass, kommt es darauf an, in welchem Zustand sie sich befindet: Wäre ein hoher Kostenaufwand notwendig, um die notwendige Sanierung durchzuführen, was insbesondere bei Denkmalschutz-Objekten der Fall ist, und ist das Objekt noch nicht komplett bezahlt, ist die Erbschaft sorgfältig abzuwägen.

Das Recht auf ein Erbe bedeutet nicht, dass die Erben dieses auch annehmen müssen. 

. Persönliche Gründe

Es gibt natürlich auch zahlreiche persönliche Gründe, die gegen die Annahme eines Erbes sprechen können: Waren Erblasser und Erben beispielsweise schon zu Lebzeiten zerstritten oder hätten die Erben in keinem Fall Geld vom Erblasser angenommen, dann kann dies auch nach dessen Ableben eine starke Motivation sein.

. Laufende Privatinsolvenz

Durchläuft der Erbe eine Verbraucherinsolvenz, würde das Erbe in die Insolvenzmasse fallen und somit vom Insolvenzverwalter an die Gläubiger verteilt werden. Sind die Schulden damit nicht abgetragen, ist das Erbe weg. Sinnvoller kann es in diesem Fall sein, das Erbe auszuschlagen und sich mit den in der Erbfolge nachrückenden Verwandten zu einigen.

. Steuerliche Abwägungen

Selbstredend muss ein Erbe versteuert werden, dabei richtet sich die Steuerlast nach Steuerklasse, Verwandtschaftsgrad und dem jeweils in Ansatz zu bringenden Freibetrag. Auch dieser Aspekt kann ein Grund zur Erbausschlagung sein.

 

Autor: Holger B. Nentwig, holger.nentwig@gfmsnentwig.de

 

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