Wer etwas zu vererben hat, kann ein Testament aufsetzen, indem er eine eigenhändig verfasste und unterschriebene Erklärung zu Papier bringt (§ 2247 BGB).

Das Berliner Testament Alleinerben beim Tod des Partners

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament. Viele Ehepaare nutzen diese spezielle Testamentform, um den zurückbleibenden Partner wirtschaftlich abzusichern. Diese Form der Nachlassregelung hat Vor- und Nachteile.

Was passiert mit unserem gemeinsamen Vermögen, wenn einer von uns beiden stirbt? Das ist eine Frage, über die Eheleute beizeiten nachdenken sollten. Um Erbstreitigkeiten zu umgehen und sicherzustellen, dass der Witwer beziehungsweise die Witwe in der verbleibenden Lebenszeit allein über das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen verfügen kann, entscheiden sich viele Ehepaare für das Berliner Testament. Das deutsche Erbrecht ermöglicht diese Form der Nachlassregelung. In vielen anderen Ländern ist ein gemeinschaftliches Testament nicht vorgesehen.

Die Vorteile des Berliner Testaments:

  • der oder die Hinterbliebene wird zum Alleinerben und ist nach dem Tod des Partners abgesichert
  • das Erbe bleibt in der Familie
  • das Berliner Testament erfordert keine notarielle Beurkundung

Wie wirkt sich die Nachlassregelung auf die Ansprüche der Kinder aus?

Gibt es kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Das heißt, der Nachlass wird anteilmäßig zwischen dem hinterbliebenen Ehepartner und den Kindern aufgeteilt. Durch ein Berliner Testament werden die Kinder zunächst enterbt. Sie werden nach dem Tode des verbliebenen Ehepartners zu Schlusserben. Sie haben jedoch die Möglichkeit, ihren Pflichtteil geltend zu machen.  

Wie wird ein Berliner Testament errichtet?

Ein gemeinschaftliches Testament ist an keine Form gebunden. Es ist ausreichend, wenn die Ehepartner ein Schriftstück aufsetzen, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben erklären. Darüber hinaus kann festgelegt werden, wie der Nachlass an den Schlusserben aufgeteilt werden soll. Wichtig ist es, dass das Testament mit der Hand geschrieben ist und von beiden Eheleuten mit der Angabe von Ort und Datum unterschrieben wird. 

Durch ein Berliner Testament werden die Kinder zunächst enterbt."

Professionelle Beratung hilft Fehler zu vermeiden

Einer der Nachteile des Berliner Testaments ist es, dass es nach dem Tode des Ehepartners nicht mehr verändert werden kann. Das kann unter Umständen zum Problem werden, wenn sich die familiäre Situation verändert. Darüber hinaus kann es steuerliche Nachteile geben, wenn die Kinder zunächst nichts erben.

Wollen Sie Fehler vermeiden, sollten Sie die Hilfe eines Notars in Anspruch nehmen. In den Notarkosten, die nach der Höhe des zu vererbenden Vermögens berechnet werden, ist neben der Beurkundung die rechtliche Beratung enthalten.

 

Autor: Manfred Gassner

 

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