Bisher beruht die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland auf dem Umlageverfahren

Pläne Teilweise Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rentenversicherung

Um das System der gesetzlichen Rentenversicherung zukunftsfähiger zu machen, plant die Bundesregierung die Einführung einer teilweisen Kapitaldeckung. Welche Schritte geplant sind, verrät ein Konzept, das kürzlich publik wurde.

Bisher beruht die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland auf dem Umlageverfahren. Das heißt, die laufenden Einnahmen werden als Renten ausgezahlt. Rücklagen werden auf diese Weise nicht gebildet. Wegen des demografischen Wandels gerät das System zunehmend in eine Schieflage. Die Zahl der Beitragszahler sinkt und immer mehr Ruheständler empfangen Leistungen. Dass jetzt endlich zum Aufbau eines Kapitalstocks übergegangen werden soll, wird jeder begrüßen, der sich ein wenig mit Mathematik auskennt. Allerdings sehen die Pläne, die die Bundesregierung jetzt entwickelt, etwas anders aus, als sich viele Befürworter das vorstellten.

Was ist geplant?

  • Das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung soll durch eine Aktienrente erweitert werden.
  • Es soll ein Kapitalstock gebildet werden. Diese Mittel sollen am Aktienmarkt investiert werden.
  • Die Erträge aus den Wertpapieren sollen in die gesetzliche Rentenversicherung fließen und das System auf diese Weise finanziell stärken.
  • Der Kapitalstock wird öffentlich finanziert und verwaltet.

Der Zeitrahmen

Im ersten Halbjahr 2023 wird der gesetzliche Rahmen für die Aktienrente geschaffen, wenn es nach Finanzminister Christian Lindner geht. Aus seinem Hause stammt das Eckpunktepapier, das seit kurzer Zeit bekannt ist. Es heißt, das vorgelegte Konzept wäre im Kern mit Arbeitsminister Hubertus Heil abgestimmt. Im kommenden Jahr soll dann ein Kapitalstock in Höhe von 10 Milliarden Euro gebildet werden. Ab 2030 sollen Erträge aus den Kapitalanlagen in die gesetzliche Rentenversicherung fließen.

Das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung soll durch eine Aktienrente erweitert werden."

Kreditfinanzierter Kapitalstock

Bemerkenswert ist die Art und Weise der Anschubfinanzierung. Nach den Plänen des Bundesministeriums für Finanzen wird der Bund die 10 Milliarden Euro als Darlehen aufnehmen. Der Fonds, der die Wertpapiere verwaltet, soll dem Bund dieses Darlehen in Höhe der Refinanzierungskosten verzinsen. Zur Rechtfertigung für diese Art der Anschubfinanzierung wird im vorgelegten Konzept auf empirische Studien verwiesen.

Diese würden belegen, dass sich mit langfristigen, diversifizierten Investments am Kapitalmarkt  Erträge erwirtschaften ließen, die höher sind als die Kosten für die Kreditfinanzierung. Für die Bundesregierung hat diese Art der Finanzierung einen klaren Vorteil: Weil der Bund bei dieser Vermögenstransaktion Forderungen gegenüber dem Fonds erwirbt, wird die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse unterlaufen.

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