Das Gericht prüft, ob eine Betreuung angeordnet werden muss

Betreuer benennen Betreuung und Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie im Voraus festlegen, wen das Gericht gegebenenfalls als Ihren Betreuer einsetzen soll. Alternativ können Sie bestimmte Personen als Betreuer ausschließen.

Was passiert, wenn Sie irgendwann nicht in der Lage sein sollten, wichtige Angelegenheiten Ihres Lebens zu regeln? Niemand möchte sich solche Szenarien ausmalen, doch es kann jeden treffen. Ist ein Erwachsener aus psychischen oder physischen Gründen nicht mehr fähig, wichtige Entscheidungen selbstständig zu treffen, ordnet ein Gericht eine rechtliche Betreuung an. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass der betreute Mensch weiterhin am öffentlichen Leben und am Rechtsverkehr teilnehmen kann. 

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Das Wichtigste im Überblick:

  • das Gericht prüft, ob eine Betreuung angeordnet werden muss
  • zusätzlich wird geprüft, für welche Aufgabenbereiche der Betreuer tätig werden soll
  • liegt eine Betreuungsverfügung vor, ist diese für das Gericht bindend
  • der Betreuer muss den Wünschen des Betreuten so weit wie möglich folgen

Wer kommt als Betreuer in Frage? 

Hat das Gericht eine Betreuung angeordnet, wird ein Betreuer bestellt. Liegt eine Betreuungsverfügung vor, ist das Gericht an diese Verfügung gebunden. Eine abweichende Entscheidung ist nur zulässig, wenn es Anzeichen gibt, dass diese Betreuung dem Wohl des Betreuten schaden könnte. Liegt keine Vorsorgevollmacht oder keine Betreuungsverfügung vor, wird ein ehrenamtlicher Betreuer beziehungsweise eine ehrenamtliche Betreuerin bestellt. Bei Personen, die in persönlicher oder verwandtschaftlicher Beziehung zum Betreuten stehen, prüft das Gericht, ob es möglicherweise Interessenkonflikte gibt. Sollte das Gericht keine geeignete Person finden, wird ein Berufsbetreuer beziehungsweise eine Berufsbetreuerin bestellt.  

Was passiert, wenn Sie irgendwann nicht in der Lage sein sollten, wichtige Angelegenheiten Ihres Lebens zu regeln?"

Wie sollte die Betreuungsverfügung aussehen?

Auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) können Sie das Formular 'Betreuungsverfügung' downloaden. In das Formular tragen Sie Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, Telefon, E-Mail) ein. Die gleichen Angaben machen Sie für die Person, die Sie als Betreuer wünschen. Für den Fall, dass die Bestellung dieser Person nicht möglich ist, können Sie eine weitere Person bestimmen.

Das BMJV empfiehlt, sich vor dem Ausfüllen in der Broschüre "Betreuungsrecht" zu informieren. Dort finden Sie wichtige Ausfüllhinweise. Die Broschüre können Sie beim Publikationsversand der Bundesregierung oder auf der Homepage des BMJV kostenfrei bestellen. Alternativ finden Sie dort einen Link, um die Broschüre als PDF herunterzuladen.

 

Autor: Holger B. Nentwig, holger.nentwig@gfmsnentwig.de

 

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