Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung sind persönliche Willenserklärungen

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung Zukunft ohne Sorgen

Vorsorge wird häufig mit finanzieller Vorsorge fürs Alter gleichgesetzt. Das ist zwar sicher ein wichtiger, aber eben auch nur ein Aspekt unter vielen, wenn es um Vorkehrungen für die Zukunft geht. Themen wie Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung gehören mit dazu.

Der Gedanke, einmal nicht mehr selbstständig handeln und für sich selbst sorgen zu können, schreckt viele. Deshalb wird er gerne "weggeschoben", sobald er aufkommt. Dabei bedarf es weder eines hohen Alters, noch einer Demenzerkrankung, dass der Fall der persönlichen Handlungsunfähigkeit oder Hilflosigkeit eintritt. Es reicht bereits ein schwerer Unfall oder eine gravierende psychische Krankheit. Beides kann auch schon in jüngeren Jahren vorkommen. Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung sind persönliche Willenserklärungen, mit denen sich bereits heute Vorsorge für den Fall des Falles treffen lässt.

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Vorsorgevollmacht 

Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Person des persönlichen Vertrauens bevollmächtigt, bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen und an seiner Stelle zu handeln. Dies kann Fragen der Pflege, Wohnangelegenheiten, Vermögensfragen, Vertretungen vor Gericht oder bei Behörden, Post- und Schriftverkehr und vieles mehr umfassen. Mit der Vorsorgevollmacht lässt sich die Bestellung eines Betreuers durch ein Betreuungsgericht vermeiden. Sie ist allerdings eine sehr weitgehende Verfügung, die ein entsprechendes Vertrauensverhältnis zum Bevollmächtigten voraussetzt. 

Betreuungsverfügung 

Mit einer Betreuungsverfügung wird im Falle eines Betreuungsverfahrens dem Gericht eine bestimmte Person als Betreuer vorgeschlagen. Mit der Verfügung können auch "unerwünschte" potentielle Betreuer ausgeschlossen werden. Wenn keine sachlichen Gründe dagegen sprechen, wird das Betreuungsgericht im Allgemeinen der Verfügung folgen. Im Unterschied zum Bevollmächtigten bei der Vorsorgevollmacht unterliegt der Betreuer der Überwachung durch das Betreuungsgericht. Möglichkeiten des Missbrauchs sind daher geringer, allerdings ist das Gericht nicht zwingend an den Betreuungsvorschlag gebunden. 

Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung stehen drei Instrumente zur Verfügung, die ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen."

Patientenverfügung

Bei der Patientenverfügung wird bereits heute festgelegt, ob bestimmte medizinische Behandlungen vorgenommen oder unterlassen werden sollen, wenn zum jeweiligen Zeitpunkt keine eigene Entscheidung möglich ist. Üblicherweise betreffen Patientenverfügungen die Frage lebensverlängernder Maßnahmen am Lebensende. Die Patientenverfügung bezieht sich alleine auf das "Medizinische", andere Bereiche sind nicht betroffen. 

Das Leben bis zum Schluss selbst bestimmen 

Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung stehen drei Instrumente zur Verfügung, die ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen - auch in Zeiten eigener Handlungsunfähigkeit und Hilflosigkeit. Ein guter Grund, sich rechtzeitig darum zu kümmern. Denn "Vorsorge ist besser als Nachsorge" so das Motto von Michael Minder, GenerationenBerater(IHK) und Mitautor dieses Berichts.

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