Schenkungsteuer erhebt der Fiskus auf größere unentgeltliche Zuwendungen

Verwandschaft mit der Erbschaftsteuer Wann fällt Schenkungsteuer an?

Schenkungsteuer erhebt der Fiskus auf größere unentgeltliche Zuwendungen. Hinsichtlich der Höhe und der Freibeträge gibt es deutliche Parallelen zur Erbschaftsteuer. Die Freibeträge können alle 10 Jahre in Anspruch genommen werden.

Zuwendungen unter Lebenden werden vom Fiskus in Analogie zu einer Erbschaft behandelt. Wollen Sie beispielsweise Ihren Kindern die Zahlung von Erbschaftsteuern ersparen, sollten Sie frühzeitig aktiv werden. Auf diese Weise können Sie die Freibeträge hoffentlich mehrfach in Anspruch nehmen und so Ihr Vermögen steuerfrei übertragen.

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Das Wichtigste über die Schenkungsteuer:

  • Höhe der Schenkungsteuer ist vom Wert der Schenkung, dem Verwandtschaftsgrad und der Steuerklasse abhängig.
  • Es gelten Freibeträge, die sich ebenfalls nach Grad der Verwandtschaft und der Zuordnung zu Steuerklassen richten.
  • Eine Schenkung müssen Sie dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzeigen.
  • Wurde die Schenkung notariell oder gerichtlich beglaubigt, entfällt die Meldepflicht.
  • Gelegenheitsgeschenke (Hochzeit, Abitur...) sind nicht steuerpflichtig.

Einteilung in Steuerklassen

Genau wie bei der Erbschaftsteuer gibt es auch bei der Schenkungsteuer drei Steuerklassen. Zur Steuerklasse I gehören Ehepartner und Kinder. Adoptiv- und Stiefkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt. Andere Verwandte wie Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder oder Stiefeltern werden nach Steuerklasse II behandelt. Alle anderen Beschenkten gehören zur Steuerklasse III.

Was Sie beim Schenken über Freibeträge und Steuersätze  wissen sollten

Die Höhe der Freibeträge und die Steuersätze bei der Berechnung der Schenkungsteuer sind nicht allein von der Steuerklasse abhängig. Ihrem Ehe- oder Lebenspartner können Sie Vermögenswerte bis zu 500.000 Euro steuerfrei schenken. Darüber hinaus werden 7 - 30 Prozent Schenkungsteuer fällig. Ihren Kindern können Sie aller 10 Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei übertragen. Beschenken Sie Ihre Eltern oder Großeltern, werden diese ab einem Vermögenswert von 20.000 Euro steuerpflichtig. Abhängig von der Höhe der Schenkung verlangt das Finanzamt in diesem Falle einen Anteil von 15 - 43 Prozent.

Ihren Kindern können Sie alle 10 Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei übertragen."

Wie lässt sich die Schenkungsteuer vermeiden?

Jede größere Schenkung sollten Sie dem Finanzamt melden. Es gibt bewährte legale Möglichkeiten, die Zahlung von Schenkungsteuer zu vermeiden. Die Steuer entfällt beispielsweise, wenn Sie eine geschenkte Immobilie mindestens 10 Jahre selbst nutzen.

Eine weitere Option sind sogenannte Kettenschenkungen, bei denen jeweils die geltenden Freibeträge ausgenutzt werden.

Diese Praxis ist legal und wird von den Finanzämtern akzeptiert.

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