Bei der Berechnung der Schenkung- und Erbschaftsteuer und der Höhe der Freibeträge gibt es in Deutschland eine weitgehende Ähnlichkeit

Ähnlichkeiten zur Erbschaftsteuer Wann ist die Schenkungsteuer fällig

Unentgeltliche Überlassungen werden als Schenkungen bezeichnet. Übersteigt der Wert des geschenkten Vermögens den persönlichen Freibetrag, wird Schenkungsteuer fällig. Bei der Berechnung von Schenkung- und Erbschaftsteuer gibt es Parallelen und Unterschiede.

Dass der Fiskus oft eine Erbschaftsteuer erhebt, wenn das Eigentum eines Verstorbenen an die Hinterbliebenen übertragen wird, ist allgemein bekannt. Steuern können aber auch dann fällig werden, wenn ein Lebender seinen Angehörigen oder anderen, ihm nahestehenden Personen Immobilien, Bargeld, Aktiendepots oder andere Vermögenswerte unentgeltlich überlässt. Ob und in welcher Höhe Steuern zu entrichten sind, ist sowohl bei der Schenkung-, als auch bei der Erbschaftsteuer von mehreren Faktoren abhängig.

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Was Sie über die Schenkungsteuer wissen sollten:

  • bekommen Sie Geld oder andere Vermögenswerte geschenkt, müssen Sie unter Umständen Schenkungsteuer entrichten
  • Sie sind verpflichtet, das Finanzamt innerhalb von drei Monaten über die Schenkung zu informieren
  • Höhe der Steuer, Freibeträge und Steuerklasse sind vom Wert der Schenkung und Verwandtschaftsgrad abhängig

Höhe der Schenkungsteuer und Freibeträge

Bei der Berechnung der Schenkung- und Erbschaftsteuer und der Höhe der Freibeträge gibt es in Deutschland eine weitgehende Ähnlichkeit. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass dem Fiskus Einnahmen entgehen. In beiden Fällen gibt es Freibeträge. Bei Schenkungen an Ehe- und Lebenspartner bleiben 500.000 Euro steuerfrei. Ihren Kindern können Sie bis zu 400.000 Euro übertragen, ohne dass Schenkungsteuer fällig wird. Schenken Sie jedoch jemandem, mit dem Sie nicht verwandt sind, mehr als 20.000 Euro, muss der Beschenkte 30 - 50 % Schenkungsteuer zahlen

Unterschiede zwischen Schenkung- und Erbschaftsteuer in Deutschland

Wenn es um Übertragung von Eigentum an selbst genutztem Wohneigentum geht, gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen Schenkung- und Erbschaftsteuer. Schenken Sie Ihrem Ehepartner Ihr Wohnhaus oder Ihre Eigentumswohnung, wird keine Schenkungsteuer fällig. Beschenken Sie Ihre Kinder oder Enkel auf gleiche Weise, würden diese vom Finanzamt zur Kasse gebeten.

Bei Schenkungen an Ehe- und Lebenspartner bleiben 500.000 Euro steuerfrei. Ihren Kindern können Sie bis zu 400.000 Euro übertragen, ohne dass Schenkungsteuer fällig wird."

Schenkung als Steuersparmodell?

Wollen Sie Ihren Nachkommen die Zahlung hoher Erbschaftsteuern ersparen, können Sie Teile Ihres Vermögens als Schenkung übertragen.

Je frühzeitiger Sie mit der Übertragung Ihres Eigentums beginnen, desto größer ist der Spielraum, denn die Freibeträge bei der Festsetzung der Schenkungsteuer können alle zehn Jahre ausgeschöpft werden.

Verstirbt der Schenkende jedoch vor Ablauf einer Zehnjahresfrist, wird Erbschaftsteuer erhoben.

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