Mit dem Rentenreformgesetz sollte im Jahr 1999 die Rentenformel verändert werden

Verständnis für den Demografischen Faktor Die Rentenformel erklärt

Die viel zitierte Rentenformel hat eine wichtige Funktion: Sie dient zur Berechnung der gesetzlichen Rente, wie es im § 64 des Sechsten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB VI) festgelegt ist. Ausschlaggebend sind jedoch verschiedene Faktoren.

Die gesetzlichen Rentenansprüche zu berechnen, gleicht zwischenzeitlich einer Wissenschaft: Neben den üblichen Faktoren wie Beitragszahlungsdauer oder Beitragshöhe sind einige weitere Faktoren zu berücksichtigen. Vor allem die steigende Lebenserwartung hat eine Anpassung notwendig gemacht.

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Angepasste Rentenformel: Nachhaltigkeitsfaktor statt Demografiefaktor

Mit dem Rentenreformgesetz sollte im Jahr 1999 die Rentenformel verändert werden, da die steigende Lebenserwartung eine längere Bezugsdauer zur Folge hat. Doch noch vor Inkrafttreten der Rentenreform wurde der Demografiefaktor wieder gekippt.

Entgeltpunkte

Pro Jahr einer versicherungspflichtigen Tätigkeit erhalten Sie als Arbeitnehmer Entgeltpunkte auf Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben. Berechnungsgrundlage ist der Durchschnittslohn, zu dem Ihr Bruttogehalt ins Verhältnis gesetzt wird.

Zugangsfaktor

Dieser Faktor berücksichtigt Ihr Alter zum Renteneintritt, was der steigenden Regelaltersgrenze Rechnung trägt. Gehen Sie genau zum gesetzlich vorgesehenen Termin in Rente, gilt der Faktor 1,0 - die Summe der erworbenen Entgeltpunkte bleibt also unverändert. Für jeden Monat, den Sie früher Altersrente beziehen, müssen Sie mit einem Abschlag von 0,3% rechnen, verschieben Sie den Renteneintritt nach hinten, gibt es einen Zuschlag von 0,5%.

Rentenwert

Dieser Wert beziffert die Höhe der Altersrente je Entgeltpunkt. Um die aktuelle Einkommensentwicklung abzubilden, wird dieser Rentenwert in jedem Jahr zum 1.7. neu ermittelt. Hier kommt die Rentenanpassungsformel zum Tragen.

Rentenfaktor

Da es auch andere Rentenarten als die Altersrente gibt, muss sich dies auf die Rentenberechnung auswirken. Der Rentenfaktor variiert demzufolge:

  • Rentenart                                    Rentenartfaktor
  • Altersrente                                      1,0
  • Teilweise Erwerbsminderung       0,5
  • Volle Erwerbsminderung              1,0
  • Erziehungsrenten                          1,0
  • Kleine Witwenrenten                    0,25
  • Große Witwenrenten                    0,55
  • Halbwaisenrenten                         0,1
  • Vollwaisenrenten                           0,2

Die Monatsrente ergibt sich aus dem Produkt der Entgeltpunkte, des Zugangsfaktors, des aktuellen Rentenwertes und des Rentenartfaktors."

Allerdings erhalten Sie mit dieser einfachen Rentenformel nur einen Näherungswert, denn es gibt zahlreiche weitere Faktoren, die herangezogen werden: Dazu zählen beispielsweise der Umrechnungsfaktor für Rentenbezieher in den neuen Bundesländern, aber auch beitragsfreie Zeiten, die bei der Rentenberechnung auch ohne Beitragszahlung angerechnet werden - wie zum Beispiel die Kinderziehungs- oder Pflegezeiten.

Dann gibt es noch die Rentenanpassungsformel, die jährlich zur Festlegung des Rentenwertes genutzt wird: Aktueller Rentenwert = Rentenwert des Vorjahres × Lohnkomponente × Riester-Faktor × Nachhaltigkeitsfaktor - die Demografie wirkt sich also nur bei der Rentenanpassung aus.

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