Der Kauf von Waren im Internet ist heute gang und gäbe

Serie Internet: Wie geht man mit Mangelware um? Die Rechte von online-Käufern

Der Kauf von Waren im Internet ist heute gang und gäbe. Weil es so bequem und einfach funktioniert, machen sich Käufer oft wenig Gedanken über Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Online-Kauf. Erst wenn es zu Leistungsstörungen kommt, beschäftigt man sich näher mit den vertraglichen Rechtsbeziehungen.

Ein wesentlicher Unterschied bei Online-Käufen im Vergleich zum stationären Handel ist das Widerrufsrecht. Bei sogenannten "Fernabsatzgeschäften" hat der Gesetzgeber eine vierzehntägige Widerrufsfrist festgeschrieben. Innerhalb dieses Zeitraums kann die Ware ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden - unabhängig davon, ob ein Mangel existiert oder nicht. Das Geschäft ist dann rückabzuwickeln, ein schon geleisteter Kaufpreis zurückzuerstatten.

Die Formalitäten des Widerrufs 

Allerdings sind beim Widerruf einige Formalitäten zu beachten. Entgegen der früheren Rechtslage reicht die kommentarlose Rücksendung der Ware nicht mehr aus. Der Widerruf muss gegenüber dem Verkäufer explizit erklärt werden. Dieser muss bei der Bestellung auf entsprechende Widerrufsformulare hinweisen. Es ist aber auch möglich, per Brief, E-Mail oder Fax den Widerruf zu erklären. Die vierzehntägige Widerrufsfrist beginnt üblicherweise ab dem Erhalt der Ware. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Versandkosten für die Rücksendung zu übernehmen, sondern kann diese - vorausgesetzt, er informiert vorher darüber - dem Käufer auferlegen. 

Nicht immer einfach - Mängelbeanstandung

Wenn die Frist abgelaufen ist, ist eine Rückgabe nur noch im Rahmen von Mängeln möglich. Hier ist die Rechtslage allerdings komplizierter. Grundsätzlich gilt auch bei im Internet gekauften Waren eine zweijährige Gewährleistungsfrist. Ein festgestellter Mangel führt allerdings nicht automatisch zum Rückgaberecht. Erst muss dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung oder Reparatur eingeräumt werden. 

Ein wesentlicher Unterschied bei Online-Käufen im Vergleich zum stationären Handel ist das Widerrufsrecht."

Schwierig wird es, wenn sich ein Mangel erst nach längerer Zeit zeigt. Dann stellt sich die Frage, ob das festgestellte Defizit durch einen Produktfehler oder durch unsachgemäße Handhabung bedingt war. Wenn der Mangel in den ersten sechs Monaten nach dem Erhalt auftritt, besteht die gesetzliche Vermutung, dass er von Anfang an vorhanden war. Hier ist der Verkäufer in der Pflicht nachzuweisen, dass es sich anders verhält. Wenn sich Mängel dagegen erst nach sechs Monaten zeigen, trifft die Beweislast den Käufer. Es dürfte dann in vielen Fällen nicht einfach werden zu belegen, dass es sich um einen Produkt- und nicht um einen Gebrauchsfehler handelt. 

Kommunikation immer schriftlich 

Eine gute Vorbeugung gegen mangelhafte Ware ist, bei seriösen und bekannten Online-Händlern zu shoppen. Hier ist man auch oft recht kulant bei Beanstandungen. Wenn Probleme mit dem Händler auftauchen, ist eine schriftliche Kommunikation immer ratsam, um sie in einem eventuellen Rechtsstreit belegen zu können.

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