Gesetze werden im deutschen Bundestag in Berlin beschlossen

Chance für Immobiliendarlehen Widerrufsbelehrung

Viele Bauherren, die vor Jahren Immobiliendarlehen aufgenommen haben, ärgern sich heute über die vergleichsweise hohen Zinssätze. Denn seither haben sich die Zinsen nochmals deutlich nach unten bewegt.

Eine vorzeitige Tilgung und Umschuldung des Kredits lohnt sich aber meist nicht, da die Bank hier üblicherweise eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Doch es gibt ein Schlupfloch, falls im Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung steht. Das ist gar nicht so selten. Wer diese Chance nutzen will, sollte sich bald darum kümmern. Denn die Bundesregierung plant, das Schlupfloch zu stopfen. Was ist der Hintergrund? Zum 2. November 2002 wurde auch bei Immobilien-Darlehensverträgen ein Widerrufsrecht für Verbraucher eingeführt.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung - unbefristeter Widerruf 

Dazu muss eine entsprechende Widerrufsbelehrung im Vertrag aufgeführt sein. Darlehensnehmer haben nach Abschluss vierzehn Tage lang die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen. Er kommt dann nicht wirksam zustande. Fehlt allerdings im Vertrag die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, gibt es keine Fristbegrenzung. Der Darlehensnehmer kann seinen Vertrag dann auch noch später zu jedem beliebigen Zeitpunkt widerrufen.

Das Darlehen ist in diesem Fall entsprechend rückabzuwickeln und der Darlehensnehmer wird so gestellt, als ob der Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre. Zahlungstechnisch stellt sich der Widerruf genauso dar wie eine vorzeitige Tilgung. Der entscheidende Unterschied dabei ist: die Bank darf hier keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, da überhaupt kein rechtswirksamer Vertrag gegeben ist. Tatsächlich sind viele Immobilien-Darlehensverträge, die nach dem 2. November 2002 abgeschlossen wurden, mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ausgestattet.

Dies hängt mit der Rechtsunsicherheit zusammen, die im Zusammenhang mit der Neuregelung zunächst entstanden war. Theoretisch betroffen sind Verträge, die zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossen wurden. Am wahrscheinlichsten sind Fehler dabei vor allem in Verträgen mit Abschlussdatum vor 2007. Schätzungen zufolge soll es sich um ein Kreditvolumen von insgesamt 1,6 Billionen Euro handeln. 

Fehlt im Vertrag die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, gibt es keine Fristbegrenzung. Der Vertrag kann widerrufen werden."

Bundesregierung plant Widerrufs-Ende Mitte 2016

Der Widerruf auch heute noch kann betroffenen Kreditnehmern bares Geld sparen. Es geht durchaus um beträchtliche Summen von mehreren Tausend Euro, die durch günstigere Zinsen einer Umschuldung und den Wegfall der Vorfälligkeitsentschädigung zusammenkommen. Wenn Sie betroffen sind und diesen Weg beschreiten wollen, sollten Sie allerdings fachkundigen juristischen Rat nutzen - denn freiwillig sind die Kreditinstitute oft nicht bereit, den späten Widerruf zu akzeptieren. 

Tausende Kreditnehmer haben bereits erfolgreich von der Widerrufs-Möglichkeit Gebrauch gemacht - sehr zum Ärger der Banken. Sie dringen schon länger auf ein restriktiveres Widerrufsrecht. Die Bundesregierung gibt dem Druck jetzt wohl nach. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass die bisher unbefristete Möglichkeit zum Widerruf am 21. Juni 2016 enden soll.

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