Finanzlexikon Die Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, mit dem eine Person einer anderen die Vollmacht erteilt, für sie in bestimmten Angelegenheiten zu handeln.
Diese Regelung ist vor allem für den Fall gedacht, dass man selbst durch Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Sie stellt sicher, dass der oder die Bevollmächtigte in dringenden Situationen die rechtlichen, finanziellen und gesundheitlichen Angelegenheiten des Vollmachtgebers regeln kann.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Durch eine Vorsorgevollmacht wird eine Person – der Bevollmächtigte – befugt, in bestimmten oder in allen Bereichen des Lebens für den Vollmachtgeber Entscheidungen zu treffen. Diese Vollmacht kann den Bevollmächtigten beispielsweise ermächtigen, medizinische Entscheidungen zu treffen, finanzielle Angelegenheiten zu regeln oder alltägliche Aufgaben wie den Umgang mit Versicherungen und die Verwaltung von Immobilien zu übernehmen.
Warum eine Vorsorgevollmacht notwendig ist
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1. Sicherstellung der eigenen Wünsche:
- Durch eine Vorsorgevollmacht kann der Vollmachtgeber sicherstellen, dass im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit die persönlichen Wünsche und Entscheidungen respektiert und umgesetzt werden. Dies ist besonders wichtig bei medizinischen Behandlungen, Lebensversicherungen oder dem Verkauf von Vermögenswerten.
- Ohne eine Vorsorgevollmacht greifen die gesetzlichen Regelungen, die möglicherweise nicht den individuellen Wünschen entsprechen. So könnte etwa eine gesetzliche Betreuung oder ein Vertreter, den das Gericht bestimmt, die Angelegenheiten regeln, was in vielen Fällen nicht dem entspricht, was der Vollmachtgeber selbst gewollt hätte.
2. Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung:
- Eine der Hauptursachen für die Einrichtung einer Vorsorgevollmacht ist die Vermeidung einer rechtlichen Betreuung. Sollte eine Person nicht mehr in der Lage sein, eigenständig zu handeln, kann das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung anordnen. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es jedoch, bereits im Voraus jemanden zu benennen, der in solchen Fällen handeln kann.
- Die gesetzliche Betreuung wäre die Alternative zur Vorsorgevollmacht. In Deutschland wird das Betreuungsrecht durch das Betreuungsgericht ausgeübt, das nach eigenem Ermessen entscheidet, welche Person als Betreuer eingetragen wird. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, diesen Prozess zu umgehen, indem der Vollmachtgeber bereits eine Person seiner Wahl benennen kann.
3. Flexibilität und Selbstbestimmung:
- Die Vorsorgevollmacht bietet eine hohe Flexibilität, da der Vollmachtgeber genau festlegen kann, welche Art von Handlungen der Bevollmächtigte vornehmen darf. Dies kann medizinische Entscheidungen, die Verfügung über Vermögen, Bankgeschäfte oder auch Fragen der Wohnungspflege betreffen.
- Es können konkrete Anweisungen gegeben werden, beispielsweise im Hinblick auf Pflegeeinrichtungen, medizinische Behandlungen oder die Aufteilung des Erbes. Der Bevollmächtigte ist dann an diese Anweisungen gebunden, sofern der Vollmachtgeber sie nicht widerruft.
Inhalte und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht
Eine frühzeitige Regelung durch eine Vorsorgevollmacht schützt vor möglichen Unsicherheiten und hilft dabei, im Alter oder bei Verlust der Entscheidungsfähigkeit eine geregelte und selbstbestimmte Lebensführung zu gewährleisten."
1. Inhaltliche Festlegung:
- In der Vorsorgevollmacht kann der Vollmachtgeber detailliert festlegen, welche konkreten Befugnisse der Bevollmächtigte haben soll. Dies kann alle finanziellen Angelegenheiten betreffen, wie beispielsweise den Zugang zu Bankkonten, den Verkauf von Immobilien oder die Verwaltung von Versicherungen. Zusätzlich können auch gesundheitliche Entscheidungen wie die Zustimmung oder Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen geregelt werden.
- Es ist möglich, die Vollmacht auf bestimmte Bereiche zu beschränken oder unbegrenzt zu formulieren. Der Vollmachtgeber kann auch eine Person oder mehrere Personen benennen und festlegen, ob diese allein oder gemeinsam entscheiden dürfen.
2. Formelle Gestaltung:
- Die Vorsorgevollmacht sollte schriftlich erstellt werden und mindestens in einfacher Form verfasst sein. Für eine höhere rechtliche Sicherheit empfiehlt sich eine notariell beglaubigte Vollmacht.
- In Deutschland genügt eine eigenhändig geschriebene Vollmacht mit Unterschrift, um gültig zu sein. Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend vorgeschrieben, bietet aber den Vorteil einer höheren Beweiskraft und Rechtssicherheit.
- Es ist ratsam, mehrere Exemplare der Vorsorgevollmacht zu erstellen und diese an verschiedenen Stellen aufzubewahren, beispielsweise bei einem Anwalt, einem Familienmitglied oder im Besitz des Bevollmächtigten.
3. Widerruf und Änderung:
- Der Vollmachtgeber hat das Recht, die Vorsorgevollmacht jederzeit zu widerrufen oder zu ändern, solange er geschäftsfähig ist. Dies kann zum Beispiel durch eine neue Vorsorgevollmacht geschehen, die die alte ersetzt oder eine bestimmte Bestimmung widerruft.
- Auch eine einfache schriftliche Mitteilung, die den Widerruf deutlich macht, genügt. Es ist wichtig, dass der Widerruf auch dem Bevollmächtigten und anderen relevanten Stellen wie Banken oder Behörden bekannt gegeben wird.
Fazit
Die Vorsorgevollmacht ist ein unverzichtbares Instrument der rechtlichen Vorsorge. Sie bietet dem Vollmachtgeber die Möglichkeit, im Vorhinein persönliche Entscheidungen für den Fall zu treffen, dass er selbst diese nicht mehr treffen kann. Dadurch wird die Eigenbestimmung gewahrt und das Risiko, dass Dritte Entscheidungen treffen, die nicht im Sinne des Vollmachtgebers sind, minimiert.
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