250.000 Bausparverträge sind bereits gekündigt, weitere 250.000 sollen folgen

BGH entscheidet systematisch Ein Bausparvertrag ist ein Bausparvertrag

Auch wenn der Wortlaut der aktuellen BGH-Urteile zur Kündigung alter Bausparverträge noch nicht bekannt ist, lässt sich auf deren Wirksamkeit für einen Großteil der rund 30 Millionen Verträge schließen - mit einigen Ausnahmen.

Die ungeheure Zahl von 250.000 Bausparverträge sind bereits gekündigt, weitere 250.000 sollen folgen, wenn diese bereits seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind und als reine Geldanlage genutzt werden. Damit entsorgen die Bausparkassen Alt-Verträge, deren hohe Verzinsung sich heute nicht mehr erwirtschaften lässt. Der BGH stellt offenbar in den Fokus, was einen Bausparvertrag eigentlich ausmacht.

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Das Grundprinzip: Bausparvertrag als Zugang zum Darlehen

Ursprünglich wurden Bausparkassen ins Leben gerufen, um in der Gemeinschaft die Voraussetzung zur Finanzierung von Wohneigentum zu schaffen: Per Bausparvertrag zahlen viele Bauwillige in die gemeinsame Kasse ein, aus der die Baudarlehen der Reihe nach ausgereicht werden. Der Zeitpunkt der Zuteilung richtet sich demnach danach, wann der vereinbarte Anteil, der je nach Tarif zwischen 40 und 60 Prozent der Bausparsumme beträgt, angespart ist und wie viele Bausparer zu diesem Zeitpunkt zu bedienen sind. 

Die Zinssätze für die Ansparphase werden ebenso vertraglich fixiert wie die für das Bauspardarlehen. Die naturgemäß lange Laufzeit wurde nun zum Problem: Im Laufe der letzten Jahre sank das Zinsniveau rapide ab, was sich nicht nur auf die Finanzierungskonditionen, sondern vor allem auch auf die Geldanlagen auswirkte. Bausparer lassen die Verträge einfach weiter laufen, da sie am Markt deutlich günstiger finanzieren können. Die Bausparkassen müssen nun nach wie vor die vereinbarten drei oder vier Prozent bezahlen, haben die Bausparer bislang noch kein Darlehen abgerufen. Und genau hier lässt sich ansetzen, sind die Bausparverträge gemäß den aktuellen BGH-Urteilen von einer Kündigung bedroht.

Es wird Bausparverträge treffen, die bereits seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif sind." 

Das Verkaufsmodell: Bausparvertrag als eine Geldanlage

Es wird noch einen großen Teil der Bausparverträge treffen, die bereits seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif sind. Hier können Bausparkassen von der aktuellen Rechtsprechung profitieren - solange der Vertrag nicht ausdrücklich als Geldanlage verkauft worden war. Können Bausparer dies nachweisen, weil beispielsweise eine zusätzliche Vergünstigung eingeräumt wurde, sollte die Inanspruchnahme eines Bauspardarlehens von vornherein ausgeschlossen worden sein, dürften sich Chancen für einen Widerspruch eröffnen. Der BGH hat nämlich nur dem Grundsatz nach geurteilt, die Feinheiten in den Verkaufsstrategien wurden hier nicht berücksichtigt.

Konsequenz des BGH-Urteils
Bausparkassen versuchen, die für Sie teuren Verträge nun loszuwerden und nutzen dazu das Urteil des BGH. Natürlich sind Verbraucher deshalb auch enttäuscht, denen vom Bausparberater mit der Aussicht auf langjährige Spitzenguthabenzinsen ein Bausparvertrag verkauft wurde. Daraus sollte jeder Verbraucher entnehmen, dass Pervertierungen von Produkten kurze Beine haben. Ein Bausparvertrag ist kein Sparvertrag!

Aus dieser ganzen Publicity, die die 20 deutschen Bausparkassen mit Sicherheit nicht schätzen, erwächst die Frage nach einem tragfähigen Geschäftskonzept für die Zukunft: Angesichts der hohen Gebühren und niedrigen Zinserträgen sind die einstigen Vorteile zusammengeschmolzen. 

Grundsätzlich lohnt ein Bausparvertrag also nur, wenn die Bauzinsen bis zur Zuteilung deutlich steigen, und Sie den Baukredit auch tatsächlich in Anspruch nehmen.
Dazu kommt, dass die Bausparsummen oftmals aber viel zu niedrig sind, um wirklich etwas zu bewegen!

Und ein einmal gekündigter Kunde wird wohl keinen neuen Bausparvertrag mehr abschließen! Das Geschäftsmodell der Bausparkassen beginnt zu wackeln!

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