Geldanlage ist Vertrauenssache

Eine Frage des Vertrauens Einfach anders, diese Vermögensverwalter

Geldanlage ist Vertrauenssache, doch Vertrauen ist rar unter Deutschlands leidgeplagten Anlegern. Produktverkauf, Provisionsgier, riesige Vertriebsapparate und ständig wechselnde, karrierehungrige Berater haben schon manchen Bankkunden vergrault. Und auch der eine oder andere Bankmitarbeiter hatte die Nase voll von Vertriebsdruck, Schönrednerei und einseitigem Produktangebot. Gar nicht selten war das die Geburtsstunde einer der unabhängigen Vermögensverwaltungen in Deutschland. Was die Querdenker alles anders machen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Nur etwa 500 zugelassene Institute gibt es in Deutschland. Ein exklusiver Kreis, ganz im Gegensatz zu unzähligen Bankfilialen, Finanzberatern oder Versicherungsmaklern, denn die regulatorischen Hürden sind hoch. Die Querdenker haben es sich zur Aufgabe gemacht, ihre Mandanten in Vermögensfragen individuell, unabhängig und frei von Interessenkonflikten zu betreuen.

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Das klingt nach einer perfekten Übereinstimmung zwischen Nachfrage und Angebot. Dennoch lassen gerade einmal 2 Prozent der Deutschen ihr Kapital professionell und bankenunabhängig verwalten. Unsere Schweizer Nachbarn, die Unabhängigkeit bekanntlich zu schätzen wissen, sind uns da weit voraus. Die überschaubaren, oft familiengeführten Unternehmen erwirtschaften nur einen Bruchteil der Umsätze und Gewinne ihrer großen Konkurrenten. Deswegen ist Werbung für die Meisten nicht drin – oder nicht gewünscht, denn Qualität braucht keine bunte Reklame. Kunden gewinnen die Unabhängigen ohnehin meistens durch Empfehlungen, Laufkundschaft gibt es nicht. Und dass man für maßgeschneiderte Geldanlagen Millionär sein muss, ist auch ein Gerücht: Viele Vermögensverwalter bieten ihre Leistung ab 100.000 Euro an. Was sie sonst noch anders machen, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag. 

Immer dem Kundeninteresse verpflichtet

Unabhängige Vermögensverwalter sind völlig frei von Vertriebsvorgaben. Sie können unbeeinflusst von fremden Interessen und im Sinne ihrer Mandanten arbeiten, weil sie nicht in Banken- und Versicherungsstrukturen, oder Strukturvertriebe eingebunden sind. Sich ausschließlich von ihren Mandanten bezahlen zu lassen, ist für sie selbstverständlich und ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal. Schon lange zahlten die Meisten Bestandsvergütungen und Kickbacks an ihre Kunden zurück, obwohl erst 2017, mit Einführung von MiFID II, die Verpflichtung dazu besteht.

Statt durch immer neue Provisionen und versteckte Gebühren unbemerkt geschröpft zu werden, zahlen Anleger für die ständige Anpassung des Vermögens an die vereinbarte Strategie lediglich die so genannte Verwaltungsgebühr. Sie steht und fällt mit dem Anlagevermögen und so liegt es im beiderseitigen Interesse, dieses zu vermehren. Kunde und Auftraggeber sitzen nicht nur sprichwörtlich, sondern auch wirtschaftlich im selben Boot. Wem das noch nicht genug ist, der kann eine erfolgsorientierte Vergütung vereinbaren und den Verwalter direkt an den Wertzuwächsen des verwalteten Vermögens beteiligen.

Volle Kontrolle durch Transparenz

Wenn man sich ganz dem Kunden verschreibt und ihm stets Rede und Antwort stehen will, ist Transparenz unverzichtbar, denn Transparenz schafft Vertrauen. Das beginnt mit der ehrlichen Kommunikation im Kundengespräch, geht weiter mit einem informativen und übersichtlichen Reporting und endet bei Offenlegung sämtlicher Kosten. „Bei der Unternehmensgründung vor fast 20 Jahren war es mir ein Anliegen, meine Mandanten offen und übersichtlich über Transaktionen, Kosten und die Vermögensentwicklung zu informieren“ erinnert sich Michael Walter. Seit 1999 ist er der Kopf der familiengeführten EVV GmbH Vermögensverwaltung in Hohberg. Komplizierte Abrechnungen, verzwickt konstruierte Vergütungsmodelle und halbgare Depotauszüge kommen ihm auch heute noch auf den Tisch – aber zum Glück nur noch von Nichtkunden.

Mindestens zweimal im Jahr müssen unabhängige Vermögensverwalter ihre Mandanten über die Wertentwicklung unterrichten und legen dabei alle entstandenen Kosten offen. Die EVV informiert ihre Kunden sogar im Monatsrhythmus. Viele Banken seien bis heute nicht in der Lage, die Wertentwicklung nach Kosten seit Depoteröffnung auszuweisen, berichtet Walter. Oft bezöge sich die Entwicklung nur auf den aktuellen Depotbestand. Sei ein Verlustbringer verkauft, fiele er aus der Berechnung heraus. Und auch aus den Köpfen der Kunden. Das ist bei unabhängigen Vermögensverwaltern anders, die darauf Wert legen, dass ihre Mandanten die Vermögensentwicklung nach Kosten jederzeit und unverfälscht nachvollziehen können. Dafür arbeiten sie in der Regel mit Banken zusammen, die sich derselben Transparenz im Sinne ihrer Kunden verschrieben haben. „Die Offenheit ist nicht nur fair für den Kunden, sondern auch wichtig für uns Vermögensverwalter“, ergänzt Walter. „Sie spornt uns täglich dazu an, das Beste für unsere Kunden zu leisten.“

Gerade einmal 2 Prozent der Deutschen lassen ihr Kapital professionell und bankenunabhängig verwalten."

Noch mehr Informationssicherheit bietet eine besondere Regelung, die so mancher Depotinhaber sich bei Ausbruch der Finanzkrise von seiner Bank gewünscht haben dürfte: Vermögensverwalter sind verpflichtet, ihre Mandanten zeitnah über Verluste zu informieren. Wird in den Depots eines Mandanten eine vorher vereinbarte Verlustschwelle erreicht, werden sie über die aktuelle Situation informiert und das weitere Vorgehen wird mit dem Verwalter besprochen.

Das können viele Bank- oder Finanzberater wegen ihrer hohen Kundenzahl gar nicht leisten. „Natürlich kann so ein Gespräch auch einmal unangenehm sein, denn wer spricht schon gern über Verluste? Aber die gehören an den Börsen nunmal dazu und wir stellen sicher, dass es keine bösen Überraschungen gibt.“

Vermögenswerte sind geschützt

Wer sein Geld einem unabhängigen Vermögensverwalter „anvertraut“, bleibt dennoch stets Herr über sein Vermögen. Im Gegensatz zur langläufigen Meinung dürfen diese nämlich selbst keine Kundengelder annehmen. Vermögenswerte verbleiben in den Depots oder auf den Konten der Mandanten. Sie sind wie sonst auch durch die Einlagensicherung der Banken geschützt (Kontoguthaben) und als Sondervermögen unantastbares Eigentum des Depotinhabers (Wertpapiere). Dem Vermögensverwalter wird eine beschränkte Verwaltungsvollmacht erteilt, die ihn nur zu Transaktionen innerhalb der Kundenverbindung ermächtigt. Ein Übertrag auf andere Konten oder Depots durch den Vermögensverwalter ist ausgeschlossen und kann nur durch den Mandanten selbst beauftragt werden.

Rechtlich genauso reguliert wie eine Bank

Unabhängige Vermögensverwalter sind in Deutschland genauso umfassend reguliert wie eine Bank. Streng genommen handelt es sich bei den Unternehmen eigentlich um Finanzportfolioverwaltungen. Dies ist der rechtlich geschützte Begriff und nur die 500 bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zugelassene Institute dürfen sich so nennen. Um die Zulassung zu erhalten, müssen Kapitalausstattung und weitreichende Organisation für die immer umfangreicher werdenden regulatorischen Anforderungen zum Anlegerschutz nachgewiesen werden. Die Einhaltung der Vorgaben wird laufend von der BaFin überwacht und der Geschäftsbetrieb jährlich von einem Wirtschaftsprüfer nach dem Wertpapierhandelsgesetz geprüft.

Schließlich muss auch die persönliche und fachliche Eignung beim Aufsichtsamt nachgewiesen werden, denn die Verwaltung fremden Vermögens erfordert ein hohes Maß an Sorgfalt, Verantwortung und Seriosität. Drei Jahre Erfahrung in führender Position in der Anlageberatung oder Vermögensverwaltung einer Bank sind Pflicht, außerdem müssen regelmäßige Weiterbildungen nachgewiesen werden. Um ganz sicher zu sein, an keinen Falschspieler zu geraten, sollte man sich beim ersten Besuch BaFin-Zulassung und Wirtschaftsprüfungsberichte vorlegen lassen. Außerdem können mögliche Beschwerden bei der BaFin eingesehen werden.

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