Umstritten im Datenschutzbereich

Safe Harbor-Urteil EuGH gegen Facebook

In seinem Urteil zu Safe Harbor rechnet der Europäische Gerichtshof (EuGH) nicht, wie von vielen erwartet, mit NSA-Machenschaften ab. Er urteilte vielmehr für den Datenschutz und gegen Großkonzerne wie Google, Facebook und Amazon.

Der EuGH sprach ein eindeutiges Urteil, welches für einige im Hinblick auf den Zugriff von US-Behörden auf Daten europäischer Internetuser zu sanft ausfiel. Diese Daten sind in den Vereinigten Staaten in keinem sicheren Hafen, soweit die Richter am Europäischen Gerichtshof. Der Europäische Gerichtshof hat die unter der Bezeichnung Safe Harbor bekannte EU-Kommissionsentscheidung 2000/520 für ungültig erklärt. Doch was kommt jetzt?

Die Erklärung des EuGH

Die Begründung lag allerdings nicht wie erwartet bei den NSA-Programmen. Die Richter verwiesen auf die Vormachtstellung amerikanischer Sicherheitsgesetze gegenüber den Regeln zu Safe Harbor. Demnach sind die Daten europäischer Bürger niemals vor Zugriffen von US-Behörden sicher. Eine Tatsache, die bereits seit 15 Jahren bekannt ist. 

Bislang unbekannte Auswirkungen

Ob amerikanische Unternehmen wirklich alle europäischen Daten auf dem Kontinent lassen müssen, geht aus dem EuGH-Urteil allerdings nicht hervor. Wenn ja, müssten Facebook und Co. Rechenzentren in Europa errichten und zahllose Webseitenbetreiber könnten die entsprechenden Amazonservices nur noch verwenden, wenn der Konzern sich komplett umstrukturiert. Derzeit ist nichts sicher, am Ende läuft es eventuell lediglich auf einen weiteren Klick der Internetnutzer hinaus. 

Der EuGH will Unternehmen zur Sorgfalt zwingen

Die Richter lassen dabei allerdings eine Ersatzregelung für Safe Harbor vermissen. Grundsätzlich müssen sich Unternehmen jetzt mehr Gedanken um die sichere Verwahrung von Daten machen, doch sie könnten dabei auf wenig spektakuläre Lösungen kommen. 

Der Grund liegt in der prinzipiellen Selbstbestimmung aller Internetuser, welche in Deutschland sogar im Grundgesetz verankert ist. Auf diesen Grundrechten basierend, kann jeder Nutzer Unternehmen wie Facebook erlauben, seine persönlichen Daten in den USA aufzubewahren. Das System ist uns allen bekannt und läuft auf ausdrückliche Nutzererklärungen hinaus.

Bereitwillige Zustimmungen

Sie kennen diese ausdrücklichen Einwilligungen bereits von vielen Webseiten, die um Ihr Einverständnis bei Cookie-Platzierungen auf Ihrem Rechner nachfragen müssen. Sie klicken bereitwillig auf Akzeptieren und haben damit Ihre Zustimmung erteilt.

Am Ende läuft es eventuell lediglich auf einen weiteren Klick der Internetnutzer hinaus." 

Ob es für den Datenexport nach Amerika genauso kommen wird, ist noch nicht entschieden, aber es läuft vieles darauf hinaus. Selbstverständlich müsste vor der Zustimmung erwähnt sein, dass die Daten in den USA Behördenzugriffen ausgesetzt sind. Die Mehrheit der Internetnutzer sieht darin kein Problem, da der Datenschutz für sie nur zweitrangige Bedeutung hat. 

Eher ein politisches Signal

Die EuGH-Richter fordern von der amerikanischen Regierung sorgfältigeren Umgang mit Daten der europäischen Internetuser. Das Urteil klärt die Fronten zur richtigen Zeit, denn beide Kontinente verhandeln aktuell über neue Datenschutzabkommen. 

Kontakt zu mir

Hallo!
Schön, dass Sie mich kennenlernen möchten.