Was passiert mit den Konten bei Facebook, Twitter oder Google nach dem Tod des Besitzers

Digitaler Nachlass Facebook- und andere Konten nach dem Tod?

Während viele Menschen ihr Testament und ihre Vorsorgevollmachten zu Lebzeiten regeln, wird das digitale Erbe immer noch weitgehend vernachlässigt. Was jedoch passiert mit den Konten bei Facebook, Twitter oder Google nach dem Tod des Besitzers?

Wenn ein Mensch verstirbt, hinterlässt er in den sozialen Medien oft umfangreichen digitalen Nachlass, von welchem die Angehörigen in der Regel kaum Ahnung haben. Es handelt sich um Konten bei Facebook oder Twitter, um E-Mail-Postfächer, eventuelle Guthaben bei PayPal oder sonstige Daten irgendwo in den Weiten des Internets. Hinterbliebene wissen oft nicht, über welche Konten der Verstorbene verfügte und selbst wenn, ohne Passwörter bleibt ihnen der Zugang verwehrt.

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Ohne vorliegendes Testament gehört der digitale Nachlass den Erben

Das deutsche Erbrecht regelt bei nicht vorhandenem Testament die gesetzliche Erbfolge und macht dabei keinen Unterschied zwischen analogem und digitalem Nachlass. Sie müssten sich als Kind, Ehefrau oder Eltern des Verstorbenen direkt an die Unternehmen wenden und Ihren Anspruch geltend machen. Und damit kommen wir zum eigentlichen Problem: Die Plattformen weigern sich oft, die Passwörter verstorbener User an die Hinterbliebenen herauszugeben. 

Wenn der Verstorbene beispielsweise ein Konto bei Facebook hatte, können Sie als Hinterbliebener zwar einen sogenannten Gedenkstatus beantragen, aber das Einloggen wird Ihnen dauerhaft verwehrt. Sie können somit weder Beiträge lesen, löschen oder alte Freunde entfernen. 

Mittlerweile urteilen deutsche Gerichte zunehmend im Interesse der heimischen Kläger und wollen digitales Erbe mit analogem Nachlass gleichstellen. Das funktioniert jedoch bei Konzernen wie Facebook aufgrund ausländischer Firmensitze nur unzureichend. Gleichzeitig wird kontrovers diskutiert, welche Art des digitalen Nachlasses den Erben vorenthalten werden soll und welche nicht. 

Wer entscheidet, welche Nachrichten Erben lesen dürfen?

Verbraucherzentralen wollen das Erbrecht auf vermögensrelevante Dinge reduziert wissen, persönliche digitale Dokumente sollten den Erben vorenthalten bleiben. Das Problem: Wer entscheidet, welcher Nachlass geschäftlich und welcher privat ist? Die meisten Juristen vertreten diese Unterscheidung nicht mehr und der Trend geht zu einer Gleichstellung von analogem und digitalem Erbe. 

Viele E-Mail-Dienste erlauben Erben in der Regel keinen Einblick in die Mailaccounts von Verstorbenen."

Viele E-Mail-Dienste erlauben Erben in der Regel keinen Einblick in die Mailaccounts von Verstorbenen. Bei einigen können die Zugangsdaten jedoch bei Vorlage einer Erbberechtigung bezogen werden. Ähnlich verfahren auch Onlinebezahldienste mit eventuellen Restguthaben. 

Digitaler Nachlass muss frühzeitig geklärt werden

Obgleich es sich bei den Konten in sozialen Netzwerken häufig um sehr junge Inhaber handelt, sollte die weitere Verwendung nach dem Tod bereits zu Lebzeiten geregelt werden. Es muss ebenso wie bei der Vorsorge oder der materiellen Erbschaft eine handgeschriebene Vollmacht für den digitalen Nachlass ausgestellt werden. Auch eine Auflistung aller aktiven Konten nebst dazugehörenden Passwörtern auf einem USB-Stick hilft den Hinterbliebenen bei der Verwaltung des digitalen Nachlasses, sofern sie in einem Safe oder in einem Bankschließfach hinterlegt wird.

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