Fast unverzichtbar wird der Ehevertrag, sollte einer der Partner ein Unternehmen besitzen

Jede dritte Ehe wird geschieden Ehevertrag empfehlenswert?

In guten Zeiten mit einem Ehevertrag für eventuelle Krisen vorzusorgen, erweist sich in vielen Fällen als sinnvoll - ist aber keinesfalls für alle Ehepaare notwendig.

Das liebe Geld wird schnell zum Streitthema, wenn in Deutschland eine von drei Ehen geschieden wird. Und doch empfinden es viele Eheleute als unromantisch, noch vor der Trauung den Weg zum Notar zu suchen. Sich zum Thema Vermögen im Vorfeld zu orientieren und zu einigen, kann unter dem Strich viel Ärger sparen.

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Ehevertrag als Alternative zur gesetzlich vorgesehenen Zugewinngemeinschaft

Um die Angemessenheit eines Ehevertrages einschätzen zu können, sollte zunächst Klarheit zur gesetzlichen Regelung geschaffen werden: Die dort verankerte Zugewinngemeinschaft beruht darauf, dass der während der Ehe realisierte Vermögenszuwachs im Falle einer Scheidung gerecht zwischen den Partnern geteilt wird. Das setzt wiederum voraus, dass die Vermögenslage zum Zeitpunkt der Eheschließung ebenso detailliert geklärt wird, wie Schenkungen von Dritten oder Erbschaften in der Zeit der Ehe zu dokumentieren sind. Diese Positionen sind vom Zugewinn abzuziehen und finden daher beim Ausgleich keine Berücksichtigung.

Es ist dann Aufgabe des Gerichts, einerseits den Scheidungsantrag zuzustellen und gleichzeitig das Endvermögen der Ehepartner zu erfassen. Naturgemäß muss der Partner mit dem höheren Zugewinn dem anderen einen Ausgleich zukommen lassen. Vor diesem Hintergrund wird klar, dass der Zugewinnausgleich insbesondere für die weniger verdienenden Partner, die beispielsweise die Kinderbetreuung übernehmen, von Vorteil ist.

Im Gegensatz dazu liegt es vor allem im Interesse der Mehrverdiener, mit Hilfe eines Ehevertrages eine aus ihrer Sicht lukrativere Regelung festzulegen.

Das liebe Geld wird schnell zum Streitthema, wenn in Deutschland eine von drei Ehen geschieden wird."

Fast unverzichtbar wird der Ehevertrag, sollte einer der Partner ein Unternehmen besitzen oder gründen wollen, da ansonsten dessen Wertzuwachs zum Zugewinn zählt.

Die daraus resultierenden Ansprüche im Falle einer Scheidung können die finanzielle Existenz der Firma bedeuten und zum Verkauf zwingen. 

Einzige Lösung: Der Ehevertrag schließt das Unternehmen sowie die während der Ehe realisierten Gewinne und Zuwächse vom Zugewinn aus.

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