Nicht jeder ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben

Wann ist das sinnvoll? Freiwillig eine Steuererklärung abgeben?

Nicht jeder ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch vorteilhaft, sich freiwillig dieser Mühe zu unterziehen, um sich zu viel gezahlte Steuern erstatten zu lassen.

Die Formulare für die Einkommensteuererklärung auszufüllen, gehört für viele  Menschen zu den Tätigkeiten, die sie am liebsten auf die lange Bank schieben. Falls Sie abhängig beschäftigt sind, wird Ihre Steuer automatisch vom Lohn abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Haben Sie keine weiteren Einkünfte und im Kalenderjahr keine sogenannten Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Krankengeld bezogen, sind Sie nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Selbst wenn Sie Einkünfte nicht erklären müssen, kann es sich lohnen, Belege zu sammeln und die Formulare sorgfältig auszufüllen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrug 2017 die durchschnittliche Steuererstattung 1.051 Euro.   

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Fälle, in denen die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung empfehlenswert ist:

  • Ihre berufliche Tätigkeit ist mit hohen Werbungskosten verbunden. Pauschal werden bei der Berechnung der Lohnsteuer pro Jahr lediglich 1.000 Euro berücksichtigt.
  • Sie hatten im betreffenden Kalenderjahr hohe Sonderausgaben. Dazu zählen unter anderem Aufwendungen für die Altersvorsorge, Spenden, Schulgeld, Kosten für die Betreuung der Kinder und gezahlte Kirchensteuer.
  • Hatten Sie außergewöhnliche finanzielle Belastungen zum Beispiel durch Krankheit, Naturkatastrophen, Todesfall in der Familie oder für die Pflege von Angehörigen zu tragen, können sich solche Ausgaben steuermindernd auswirken.

Freiwillig eine Steuererklärung abzugeben kostet Zeit und ist manchmal auch nervig. Doch der Zeitaufwand lohnt sich häufiger als viele Steuerzahler meinen."

Fahrkosten für den Arbeitsweg

Bei der Berechnung der Lohnsteuer wird die Werbekostenpauschale von 1.000 Euro berücksichtigt. Liegt Ihre Wohnung mehr als 15 km von der Arbeitsstelle entfernt, sind Ihre Werbungskosten voraussichtlich höher. Pro Entfernungskilometer können Sie 30 Cent abrechnen. Allerdings nur für jeden Arbeitstag in der Firma. Haben Sie im vergangenen Jahr im Home-Office Ihre Aufgaben erledigt, müssen Sie diese Tage abziehen und stattdessen die Home-Office-Pauschale (5 Euro täglich) ansetzen.  

Verschenken Sie kein Geld!

Keine Frage - freiwillig eine Steuererklärung abzugeben kostet Zeit und ist manchmal auch nervig. Doch der Zeitaufwand lohnt sich häufiger als viele Steuerzahler meinen. Einen Steuerberater benötigen Sie oft nicht. Lohnsteuerhilfevereine helfen für einen geringen Jahresbeitrag qualifiziert weiter. Alternativ nutzen Sie eine einschlägige Software. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Paragraphen und Vorschriften gelotst. Sind alle Eingaben gemacht, bekommen Sie eine Abschätzung, mit welcher Erstattung Sie rechnen dürfen.

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