Als Maßstab für die Beitragshöhe dient das Einkommen

Interessantes Privileg Freiwillig in der Gesetzlichen

Die meisten abhängig Beschäftigten sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sich freiwillig in der GKV zu versichern.

Gutverdienende Angestellte, Beamte, Selbstständige oder Freiberufler sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie haben die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Für junge Alleinstehende ist diese Option sehr attraktiv, da sie auf diese Weise deutlich geringere Beiträge zahlen. Das gilt jedoch nicht in jedem Falle. Speziell für ältere Versicherte können die mit dem Lebensalter steigenden  Beiträge zur finanziellen Belastung werden. Dann ist eine Rückkehr in die GKV jedoch in den meisten Fällen nicht mehr möglich. Insofern ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig zu informieren, ob möglicherweise eine freiwillige Versicherung in der GKV möglich ist.

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Personen, die sich freiwillig in der GKV versichern können

  • Angestellte, deren Verdienst oberhalb der Jahresentgeltgrenze (2018: 59.400 Euro) liegt
  • Beamte
  • Selbstständige
  • Rentner, die die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllen
  • Studenten, die die Voraussetzungen für die studentische Krankenversicherung nicht mehr erfüllen
  • Personen, die die Voraussetzungen für die kostenfreie Familienversicherung nicht mehr erfüllen

Beginn und Ende der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV

In vielen Fällen werden Personen, für die die Versicherungspflicht endet, automatisch freiwilliges Mitglied der GKV. Ist das in Ihrem Sinne, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Möchten Sie eine private Krankenversicherung abschließen, ist schnelles Handeln erforderlich. Sie müssen innerhalb von 2 Wochen den Austritt aus der GKV erklären und nachweisen, dass Sie sich privat versichert haben. Sobald Sie versicherungspflichtig werden (zum Beispiel weil Sie arbeitslos werden) oder die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllen, endet die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV.

Im Unterschied zur privaten Krankenversicherung spielt das individuelle Risiko (Alter, Vorerkrankungen ...) in der GKV keine Rolle." 

Höhe der Beiträge

Als Maßstab für die Beitragshöhe dient das Einkommen. Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung werden ebenfalls zur Beitragsberechnung herangezogen. 

Der Beitragssatz beträgt 14,6 %. Hinzu kommen der Beitrag zur Pflegeversicherung und eventuell ein Zusatzbeitrag, den einige Krankenkassen erheben. Einkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (2018: 4.425 monatlich) bleiben beitragsfrei. 

Selbstständige weisen Ihr Einkommen mit Steuerbescheid nach. Als fiktive Mindesteinkommensgrenze werden für Selbstständige 2.284 im Monat angesetzt. Darauf sind 14,6 % Beitrag zu zahlen.

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