In Bezug auf das Rentenalter kann sich die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung als Vorteil erweisen

Freiwillig gesetzlich krankenversichert Warum in der GKV bleiben?

Es besteht kein Zwang, aus der GKV auszuscheiden, auch wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. In Bezug auf das Rentenalter kann sich die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung als Vorteil erweisen.

Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) sind dem Grunde nach ebenso frei von der Sozialversicherungspflicht wie Selbstständige oder Beamte. Mit Ende der Versicherungspflicht können sie darüber entscheiden, ob sie in das System der PKV wechseln oder freiwilliges Mitglied der GKV werden. Dafür gibt es durchaus gute Gründe.

Die freiwillige Versicherung in der GKV - eine Alternative zur PKV

Der Hauptgrund, die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV der PKV vorzuziehen, ist das Thema Versicherungsbeitrag: In der privaten Krankenversicherung entscheidet das Verhältnis zwischen Beitragseinnahmen und anfallenden Krankheitskosten über die Entwicklung. Steigen die Aufwendungen, müssen auch die Beiträge angepasst werden. Grundsätzlich steht den privat Versicherten zwar die Beitragsoptimierung offen, trotzdem bleibt eine Ungewissheit, die sich vor allem auf das Rentenalter bezieht und viele Betroffene von einem Eintritt  in die PKV abhält.

Übersteigt das Einkommen von Arbeitnehmern nachhaltig die JAEG, brauchen sie gar nichts weiter zu tun: Sie können bei ihrer Krankenkasse versichert bleiben, es ändert sich nur der Status, und der Höchstbeitrag verändert sich nur, wenn die Beitragsbemessungsgrenze angehoben wird. Im Prinzip bleibt das Einkommen oberhalb dieser Grenze beitragsfrei. Selbstständige und Beamte müssen sich mit Eintritt in diesen beruflichen Status aktiv entscheiden, welches System und welchen Anbieter sie für ihre Krankenversicherung wählen. Als freiwillige Mitglieder der GKV unterwerfen sie sich einer einkommensabhängigen Beitragsberechnung, so dass die entsprechenden Nachweise beizubringen sind.

Es besteht kein Zwang, aus der GKV auszuscheiden, auch wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind."

Erklärtes Ziel: Gesetzliche Krankenversicherung der Rentner

Es gibt einige triftige Gründe, sich weiterhin über eine Krankenkasse zu versichern: Arbeitnehmer erhalten zumindest einen Arbeitgeber-Zuschuss von 50 Prozent des allgemeinen Beitragssatzes, den Zusatzbeitrag müssen sie alleine tragen. Auch privat Krankenversicherte haben Anspruch auf einen Zuschuss bis zu dieser Höhe, jedoch sind die Details im Arbeitsvertrag geregelt. Selbstständige müssen auf ihr gesamtes Einkommen Beiträge entrichten - und das in Abhängigkeit vom GKV-Tarif, der wahlweise ein Krankentagegeld umfassen kann, und bis zum Höchstbeitrag. Fällt das Einkommen jedoch niedriger aus, erhalten sie die zu viel gezahlten Beiträge zurückerstattet. Im Bedarfsfall kann die Krankenkasse ermäßigte Beiträge vereinbaren, was insbesondere für Existenzgründer interessant ist.

Im Rentenalter profitieren gesetzlich Versicherte ebenfalls, sie zahlen auf ihre Bezüge auch weiterhin nur den Arbeitnehmeranteil zur GKV. Bei freiwillig Versicherten werden jedoch alle Einnahmen zur Beitragsberechnung herangezogen, auch wenn es in den Beitragssätzen durchaus Unterschiede gibt. Es bedarf also einiger Vorüberlegungen, um in diesem Punkt eine tragfähige Entscheidung zu treffen.

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