Ziemlich unübersichtlich: Preise, Kosten, Kurse

Kosten bei aktiven Fonds Gebühren vernichten Rendite

Aktive Fonds geben ihren Kunden ein besonderes Versprechen: sie wollen besser abschneiden als ihre Benchmark - meist ein Vergleichsindex. Dies erfordert besondere Anstrengungen und Aufwand für Research, Marktbeobachtung und häufigere Umschichtungen.

Die dafür anfallenden Kosten werden über laufende Verwaltungsgebühren und/oder Ausgabe-/Rücknahmeaufschläge an die Kunden weitergegeben. Das ist ein Grund dafür, warum aktive Fonds wesentlich teurer sind als zum Beispiel ETF - börsengehandelte Indexfonds, die sich auf die reine Indexnachbildung beschränken und daher nur passiv investieren.

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Umstrittenes Modell Erfolgsgebühren 

In der Realität werden viele aktive Fonds ihrem selbst gestellten Anspruch allerdings keineswegs gerecht. Untersuchungen zeigen immer wieder, dass das Fondsmanagement in vielen Fällen keineswegs besser performt als der Referenzindex. Nicht selten schneidet es sogar schlechter ab. Es gibt manche Finanztheoretiker, die überhaupt bezweifeln, dass es auf Dauer möglich ist, den Markt zu schlagen.

Vor diesem Hintergrund erscheinen die um ein Mehrfaches über den ETF-Kosten liegenden Aufwendungen und Gebühren besonders fragwürdig. Sie sind auf jeden Fall ein "Renditekiller" - denn Aufschläge und Gebühren können das Ergebnis der Fondsanleger nachhaltig schmälern. 

Der Phantasie der Fondsgesellschaften bei der Gebührenpolitik sind dabei kaum Grenzen gesetzt. Eine neuere Erfindung sind Erfolgsgebühren, die zum Beispiel bei den besonders beliebten Mischfonds häufiger in Rechnung gestellt werden. Mit diesen Gebühren profitiert die Fondsgesellschaft von erzielten "Überrenditen." Das dahinter stehende Modell ist einfach. Erzielt der Fonds eine bessere Rendite als der Vergleichsindex  bzw. -markt, kassiert die Fondsgesellschaft einen Teil des "Renditeplus" als Erfolgsprämie. 

In der Praxis

Hierzu ein Beispiel: Erreicht ein Fonds eine Rendite von 12 Prozent, die Vergleichsrendite beträgt aber nur 10 Prozent, so würde auf die Differenz von 2 Prozent eine Erfolgsgebühr berechnet. Nach Untersuchungen des Analysehauses Morningstar fallen solche Prämien in der Praxis recht üppig aus, sie können bis zu 25 Prozent der Renditedifferenz ausmachen. Im Beispiel müsste der Fondsanleger dann 0,5 Prozent Rendite an die Fondsgesellschaft abgeben. Sein Ergebnis wäre entsprechend geschmälert. 

Aktive Fonds geben ihren Kunden ein besonderes Versprechen: sie wollen besser abschneiden als ihre Benchmark."

Trotz BaFin-Vorgaben - ungutes Gefühl bleibt 

Man kann argumentieren, dass eine solche Erfolgsbeteiligung einen Anreiz für das Fondsmanagement darstellt, damit aktive Fonds besser als der Markt abschneiden. Ein solches Modell würde insofern eine wichtige Steuerungsfunktion erfüllen. Konsequenterweise müsste dann auch eine - negative - Beteiligung im Falle des Misserfolgs vorgesehen sein. Das war aber zumindest in der Vergangenheit keineswegs immer so. 

Einer solchen "asymmetrischen" Erfolgsbeteiligung hat die BaFin zu Recht vor zwei Jahren einen Riegel vorgeschoben. Die Fondsgesellschaften dürfen die Erfolgsgebühr nur noch dann vereinnahmen, sofern Underperformance aus Vorjahren zwischenzeitlich wettgemacht wurde. Ein ungutes Gefühl bei dieser Gebührenpolitik bleibt nichtsdestotrotz.

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