Generelle Verdammung ist irreführend Gute Gründe für eine Briefkastenfirma
Die Panama-Papers haben weltweit für Aufsehen gesorgt. Die Informationen über gut 200.000 Briefkastenfirmen, die mit Hilfe der Anwaltskanzlei Mossack Fonseca in Panama-City gegründet wurden, nähren den Verdacht umfassenden Steuerbetrugs und krimineller Machenschaften von Prominenten und Super-Reichen. Doch Pauschal-Verurteilungen sind nicht gerechtfertigt; es gibt durchaus gute und vor allem legale Gründe für eine Briefkastenfirma.
Dass die Anonymität von Briefkastenfirmen in Verbindung mit laxen Kontrollen und liberalen Steuergesetzen in Offshore-Finanzplätzen förderlich sein kann, Steuern zu hinterziehen oder Geldwäsche zu betreiben, soll gar nicht bestritten werden. Damit sind aber nicht alle Briefkastenfirmen automatisch fragwürdig oder gar illegal. Das geht in der hitzig geführten Debatte um die Panama-Papers, in der vor allem nach spektakulären Skandal-Fällen gefahndet wird, sehr schnell unter. Daher möchten wir hier einige legitime Anlässe vorstellen, um Briefkastenfirmen zu gründen:
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1. Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Viele Unternehmen wünschen aus verständlichen Gründen nicht, dass geplante Transaktionen oder geschäftspolitische Maßnahmen "zur Unzeit" von Wettbewerbern erkannt werden. Die Anonymität von Briefkastenfirmen hilft dabei, dass entsprechende Aktivitäten verdeckt ablaufen können und erst publik werden, wenn es sinnvoll ist.
2. Legale Steueroptimierung
Nicht jede Steuerspar-Maßnahme bei der Nutzung von Offshore-Finanzplätzen ist per se illegal. Günstigere steuerliche Regelungen in einem solchen "Finanzparadies" als im Heimatland sind juristisch nicht zu beanstanden, so lange damit bestehende legale Steuerlücken genutzt werden und das entsprechende Vermögen oder Einkommen ordnungsgemäß deklariert wurde. Solche Konstellationen gibt es durchaus.
3. Schutz der eigenen Person
Viele vermögende Personen möchten nicht, dass ihr Reichtum öffentlich oder im privaten Umfeld bekannt wird. Es ist nicht nur die Angst vor möglichen Entführungen oder Diebstahl, sondern auch der verständliche Wunsch nach Schutz der Privatsphäre, der hier bestimmend ist. Eine Briefkastenfirma eröffnet die Chance, Teile des eigenen Vermögens vor den Augen der Öffentlichkeit und Unbefugter zu verbergen.
4. Sicherung und Schutz des eigenen Vermögens
Briefkastenfirmen können genutzt werden, um weltweit verstreutes Vermögen zu bündeln und zu steuern oder um Nachlassregelungen zu treffen, die sonst nicht möglich wären bzw. nicht frühzeitig bekannt werden sollen.
Nicht jede Briefkastenfirma bedeutet Geldwäsche oder Steuerhinterziehung."
5. Begrenzung von Risiken
Mit der Zwischenschaltung einer Briefkastenfirma lassen sich unter Umständen Haftungsrisiken begrenzen, wenn sich Ansprüche an die Firma und nicht an das gesamte Privatvermögen richten. Das kann zum Beispiel im Hinblick auf das sehr weitreichende US-Haftungsrecht zweckmäßig sein.
Genauer hinschauen
Ein Generalverdacht im Zusammenhang mit Holdings, Treuhandgesellschaften, Trusts und anderen Briefkastenfirmen ist daher unangebracht. Es kommt immer auf den Einzelfall an, wie eine solche Gründung zu qualifizieren ist. Nicht jede Briefkastenfirma bedeutet Geldwäsche oder Steuerhinterziehung.
Sobald die Auslandsbeteiligung (die ganze Gesellschaft oder der Gesellschaftsanteil) nach § 138 Abs. 2 der Abgabenordnung (in Deutschland) beim einheimischen Finanzamt gemeldet ist und Einkünfte entsprechend der Doppelbesteuerungsabkommen versteuert werden, ist die sogenannte "Briefkastenfirma" absolut legal.