Berater sind verpflichtet, einen Risikoklassenwechsel zu kommunizieren

Passen die Fonds noch zum Risikoprofil? Haftung bei Risikoklassenwechsel

Seit Jahresbeginn hat bei zahlreichen Fonds ein mit höherer Einstufung verbundener Risikoklassenwechsel stattgefunden. Wenn ein Berater seine Mandanten nicht zeitnah zu derartigen Änderungen informieren, steht eine veränderte Haftung im Raum.

Seit Monaten sind die Finanzmärkte von Turbulenzen geprägt, in deren Folge viele Fonds in eine höhere Risikoklasse wechselten. Der synthetische Risiko-Rendite-Indikator (SRRI) gibt Aufschluss, in welcher der sieben Risikoklassen ein Fonds sich derzeit befindet - als Basis dient hierzu die Portfolio-Schwankungsbreite der letzten fünf Jahre. Besonders schwankungsarme Fonds befinden sich in der Klasse eins, während extrem schwankende Beteiligungen in der siebten Risikoklasse stehen. Die aktuelle Risikoklasse eines Fonds wird in der Anlegerinformation festgehalten und bei einem Risikoklassenwechsel aktualisiert.

Wenn ein Fonds nicht mehr zum Risikoprofil des Mandanten passt

Als Finanzberater ist der Risikoklassenwechsel eines Fonds im Mandanten-Portfolio mit Aufwand verbunden, denn das Investment wurde schließlich aufgrund dessen Risikotoleranz ausgewählt. Sollte eine regelmäßige Portfolio-Überprüfung vereinbart worden sein, und ein darin befindlicher Fonds ist in eine höhere Risikoklasse gerutscht, wird die schnellstmögliche Information dazu unabdingbar. 

Unterlässt der Berater eine zeitnahe Benachrichtigung, haftet er für eventuelle Verluste. Bereits jetzt kommt auf Berater in volatilen Zeiten eine Menge Arbeit zu, da zunehmend viele Fonds die Risikoklasse wechseln. Ab 2018 wird der Arbeitsaufwand weiter wachsen, dann zwingt die Richtlinie MiFID II sie während der gesamten Investitionsdauer zur Nachberatung. 

Auch das Anlageziel fokussieren

Einerseits sind Berater verpflichtet, einen Risikoklassenwechsel zu kommunizieren, andererseits meinen Experten, dass sie dem Mandanten aus Kostengründen nicht zwangsläufig zum Umschichten raten sollten. Zudem sehen Fachleute die Aussagekraft der SRRI eher in der Vergangenheit, aus welcher nicht auf die zukünftige Volatilität geschlossen werden kann. Eine Kundenberatung sollte daher insbesondere in turbulenten Börsenzeiten neben der Investment-Schwankungsbreite auch das vom Mandanten angestrebte Investitionsziel und den Anlagezeitraum berücksichtigen. 

Unterlässt der Berater eine zeitnahe Benachrichtigung, haftet er für eventuelle Verluste." 

Außerdem ist die Volatilitäts-Kennzahl als eindimensionales Maß für Risiko umstritten, da Marktschwankungen nicht unbedingt zu Verlusten führen müssen. Letztendlich schwanken Aktienfonds naturgemäß stärker als Anleihefonds und stehen daher meist in höheren Risikoklassen. 

Kein Risikoklassenwechsel bei neuen Fonds

Die Investmentgesellschaft Fidelity hat beispielsweise im Juli 2016 zwei neue Fonds emittiert, welche als Mischfonds die Zusatzbezeichnung Smart-Fonds tragen. Das Besondere daran: Beide befinden sich in mittleren Risikoklassen und dies soll auch bei extremer Volatilität so bleiben. Der Wechsel in eine andere Risikoklasse wird vom Emittenten ausgeschlossen, da das Fondsmanagement den Schwankungen Grenzen setzt. 

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