Keine Begriffsdefinition Honorarberatung ist nicht normiert
Seit dem 1. August 2014 gibt es in Deutschland die gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen "Honorar-Anlageberater" und "Honorar-Finanzanlagenberater". Daneben bestehen nicht-normierte Formen der Honorarberatung.
Für Verbraucher ist der Begriff neu und die Differenzierung bei den Berufsbezeichnungen zum Teil verwirrend. Dabei soll die Honorarberatung eigentlich dem Verbraucherschutz dienen und für mehr Unabhängigkeit bei der Finanzberatung sorgen. "Unabhängigkeit" bedeutet dabei fehlende Bindung an bestimmte Anbieter von Finanzprodukten, sei sie rechtlicher Art oder über bestimmte Vergütungsmodelle, die auf Provisionen basieren.
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Honorarberater - was Unabhängigkeit bedeutet
Honorarberater werden ausschließlich für ihre Beratungsleistung bezahlt, von der Empfehlung bestimmter Finanzprodukte sollen sie nicht profitieren. Diese Konstruktion soll eine Orientierung der Finanzberatung an Kundenbedürfnissen gewährleisten. Steht bei der provisionsbasierten Finanzberatung nicht selten der Vertriebsgedanke im Vordergrund, ist es bei der Honorarberatung der Beratungsansatz. Das garantiert noch nicht automatisch eine hohe Beratungsqualität des Honorarberaters. Es bedeutet auch nicht, dass provisionsorientierte Finanzberatung per se schlecht ist und die Kundenbedürfnisse nicht berücksichtigt.
Dennoch kann kaum bestritten werden, dass die Vergütung auf der Grundlage von Provisionen Anreize schafft, solche Produkte und Lösungen zu empfehlen, die die höchsten Provisionserträge versprechen. Insofern trägt die provisionsbasierte Vergütung den Ansatz der Fehlsteuerung in sich - zumindest solange es mit der Transparenz bei der Offenlegung von Vergütungen hapert. Dies ist bei der Beratung auf Honorarbasis nicht der Fall.
Nur wenn Honorarberater ihren Kunden einen messbaren Mehrwert ermöglichen, wird sich der Erfolg einstellen."
Der Zwang zur Qualität
Trotz der Förderung durch die Verbraucherpolitik und der gesetzlichen Neuregelungen - die Honorarberatung führt hierzulande nach wie vor ein Schattendasein. Bisher haben nur wenige Finanzberater von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich als Honorarberater registrieren zu lassen. Insofern hat das Gesetz sein Ziel verfehlt. Auch sonst gibt es nicht allzu viele Finanzberater auf Honorarbasis, obwohl auch die unregistrierte Form von Honorarberatung zulässig ist. Verbraucher können mit dem Begriff selbst meist nicht viel anfangen. Mancher Experte bezweifelt, ob die Kunden bereit sein werden, für die reine Beratungsleistung bei Finanzprodukten zu bezahlen und geben dem Modell keine große Zukunft.
Viel wird daher von den Honorarberatern selbst abhängen, ob sich die Finanzberatung auf Honorarbasis am Markt etablieren kann. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um Honorarberater nach dem Gesetz oder um nicht-normierte Beratung auf Honorarbasis handelt. Nur wenn Honorarberater ihren Kunden einen messbaren Mehrwert ermöglichen, wird es auf Dauer möglich sein, auf der Grundlage von Honoraren Beratungsleistungen anzubieten. Damit verfügt die Honorarberatung quasi über einen eingebauten Steuerungsmechanismus, der zur Qualität zwingt. Das ist der grundlegende Unterschied zur provisionsorientierten Beratung - und eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass sich dieses Vergütungsmodell auf Dauer doch durchsetzen wird.
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