Wenn die Realität die Liebe verdrängt Ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Nur rund 25 Prozent der deutschen Ehen werden auf der Grundlage eines Ehevertrages geschlossen. Was so unromantisch daherkommt, kann sich im Ernstfall als sinnvolle Vereinbarung erweisen.
Ohne einen Ehevertrag greift bei einer Eheschließung oder einer eingetragenen Partnerschaft grundsätzlich der gesetzlich geregelte Zugewinnausgleich. Sollte es zur Trennung kommen, werden die Unterhaltspflichten und der Versorgungsausgleich gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Wollen Paare das vermeiden, können sie sich vertraglich vereinbaren.
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Der Ehevertrag: Schlechtes Image, im Ernstfall jedoch großer Nutzen
Generell bedarf ein direkt nach der Hochzeit, aber auch noch danach zu schließender Ehevertrag der notariellen Beglaubigung, um seine Gültigkeit zu erlangen. Das mag angesichts der sehr emotionalen Angelegenheit viel zu nüchtern und sachlich erscheinen, doch gibt es durchaus Konstellationen, die einen solchen Vertrag ausgesprochen sinnvoll machen:
- Dies trifft beispielsweise auf Paare ohne Kinderwunsch zu. Beide Partner sind finanziell unabhängig und können auch für den Fall der Scheidung festlegen, dass potenzielle Ausgleichszahlungen unterbleiben - sie verzichten auf den Zugewinn- und Versorgungsausgleich, die das Gesetz sonst vorschreibt.
- Ein ebenso geeignetes Szenario wären Partner mit unterschiedlichen Nationalitäten oder Lebensmittelpunkt im Ausland. Dann könnte nämlich das Scheidungsrecht des Landes greifen, in dem das Paar zuletzt gelebt hat oder noch leben. Hier könnte ein Ehevertrag Sicherheit schaffen, denn es lässt sich das anzuwendende nationale Recht festlegen.
- Haben die Partner bei der Eheschließung sehr unterschiedliche Vermögen, ist ein Ehevertrag genauso sinnvoll. Er verhindert im Bedarfsfall, dass einer der Gatten die Ehe nur anstrebt, um mit einer Scheidung vom Zugewinn zu profitieren. Die Partner können so von vornherein klären, dass die Hochzeit nicht aus finanziellen Gründen angestrebt wird.
- Der Ehevertrag ist insbesondere dann notwendig, wenn ein oder beide Partner selbstständig sind und ein eigenes Unternehmen führen. Im Falle einer Scheidung könnte dann auch das Betriebsvermögen zur Disposition stehen, sodass das Unternehmen existenziell bedroht wäre. Der Verzicht auf den Ausgleich des Zugewinns ist dann eine Frage der Sicherheit.
Spezialthema Schulden
Im Gegensatz zu vielen Gerüchten und Vermutungen wird hingegen kein Ehevertrag benötigt, wenn einer der Partner Schulden hat - die Haftung geht nicht auf den Ehegatten über, solange er nicht dafür unterschreibt. Selbst ein erhebliches Erbe nach der Eheschließung würde zum Anfangsvermögen des Erbberechtigten hinzugerechnet, sodass lediglich die Wertsteigerung, beispielsweise von Kapitalanlagen oder Immobilien, beim Zugewinn Berücksichtigung finden würde. Vereinfacht gesagt: Sofern Paare gemeinsame Kinder haben, ist eine explizite vertragliche Vereinbarung außerhalb der gesetzlichen Regelungen nicht notwendig.