Verhandlungen mit der Bausparkasse

Bausparvertrag Jetzt gegen Kündigung wehren

Ein rentabler Bausparvertrag erfreut zwar viele Kunden, doch die Anbieter weit weniger: Sie kündigen kurzerhand den Vertrag. Angeblich branchenüblich und nicht ungesetzlich. Zum Glück existieren Wege, die Kündigung abzuwehren.

Denn trotz Niedrigzinsphase müssen sie diese gewähren, ohne dies über Darlehenszinsen ausgleichen zu können, da Kunden lieber günstigere Hypothekendarlehen wählten. Gerade bestätigte Wüstenrot die Auflösung von über 15.000 Bausparverträgen. Begründung: Dort sei die vereinbarte Sparsumme erreicht. Wüstenrot, die als zweitgrößte deutsche Bausparkasse über 3,6 Millionen Verträge, darunter ein Fünftel Altverträge, betreut, beziffert die Ergebnisbelastung mit 100 Millionen jährlich.

Bausparvertrag gekündigt - was dahinter steckt

Schon 2012 sah den Abbau von 15 Prozent der Hochzinsverträge. Der Rat des Wüstenrotchefs an seine Berater zu mehr Fairness gilt unter Verbraucherschützern als bloßes Lippenbekenntnis. Schließlich vermittelten schon seit 2008 Ombudsleute zwischen Kunden und Bausparkasse und entschieden wegweisend so, wie es Wüstenrot jetzt praktiziert.

Wann dem Bausparvertrag die Kündigung droht

In der Tat ist eine Kündigung bei voll bespartem Bausparvertrag kaum angreifbar: Der Vertragsweck, ein zinsattraktives Darlehen zu gewähren, ist erreicht. Der Bausparvertrag ist noch nicht voll bespart? Hier macht es Sinn, Guthabenszinsen einzustreichen, aber die Beiträge ruhen zu lassen, um zu vermeiden, dass das Gesamtguthaben die Bausparsumme übersteigt. Erhält man wegen nicht geleisteter Sparbeiträge die Kündigung, sollte man sich die Anspruchsgrundlage schriftlich darlegen lassen.

Keinesfalls gekündigt werden jedoch darf nach § 488 Abs. 3 BGB in der Ansparphase, bei Zuteilung und bei Inanspruchnahme des zuteilungsreifen Darlehens. Leider beschäftigt fehlerhafte Anlageberatung immer wieder die Gerichte, die im Kleingedruckten nach Schlupflöchern suche und dort, wo es (noch) an wegweisender Rechtsprechung fehlt, vermeintlich fündig wird. Gern rechnet man Boni schon vor Vertragsende dem Guthaben zu, um vorzeitig kündigen zu können. Ein Blick in die Allgemeinen Bausparbedingungen zeigt, wie die Bonusfälligkeit geregelt ist. Kann man nach Darlehensrecht des BGB noch das Recht auf ein Bauspardarlehen ableiten, ist die Kündigung unwirksam. Doch je nach Vertrag kommt ein weiteres Besparen dem formalen Verzicht auf ein Bauspardarlehen gleich.

Vorsicht: Die meistgebrauchten Tricks

Noch eine dreiste Strategie ohne Rechtsgrundlage: Anbieter, die das BGB-Kündigungsrecht auch auf den Banksparplan anwenden - variabel grundverzinst und mit festem, ansteigendem Bonuszins - und nur die Grundverzinsung, aber nicht den Bonus anpassen. Widerspruch lohnt, denn ein hoher Bonus bei Vertragsende war wichtiges Abschlusskriterium. Andere Anbieter offerieren, in einen vorgeblich besserem Bausparvertrag zu geringerem Darlehenszins zu wechseln - so ist Zinsbonus weg. Oder man drängt Kunden längst zuteilungsreifer Verträge zur Entscheidung - wer sich nicht äußert, erhält die Kündigung. Allerdings kann auch 10 Jahre nach Zuteilungsreife nicht gekündigt werden - solange ein Recht auf ein Bauspardarlehen aus dem Bausparvertrag hervorgeht.

Beliebt auch die Masche, bei Erreichen des Mindestsparguthabens jede erneute Sparleistung als zustimmungspflichtige Sonderzahlung einzustufen. Wurde der Bausparvertrag ausschließlich als Geldanlage mit attraktivem Bonuszins beworben, ist dies nicht hinzunehmen. Weiter kommt es vor, dass Lebensversicherer weitere Riester-Sparbeiträge unter Berufung auf die Versicherungsbedingungen zurückweisen - wie bei einem Ehegattenvertrag ohne eigenen Beitrag mit Garantiezins von 3,25 Prozent passiert. Als der Verbraucher 60 Euro Sockelbeitrag bezahlen wollte, um in den Genuss staatlicher Zulagen durch die Gesetzesnovelle von 2012 zu profitieren, plädierte der Finanzberater geschickt für einen Neuvertrag zu magerem 1,75 Prozent.

 Zum Glück existieren Wege, die Kündigung abzuwehren."

Erst sparen, dann bauen?

Das klassische Modell, regelmäßig Geld anzulegen und im Gegenzug ein zinsgünstiges Darlehen zu erhalten, rechnet sich nicht für jeden Immobilienkäufer. Das Guthaben wird in der Ansparphase nur gering verzinst, hinzu kommen renditeschmälernde Abschlussgebühren, auch bei Tarifen mit besonderem Zinsbonus. Und wie zinsgünstig das Darlehen wirklich war, zeigt sich erst bei Zuteilung. Bausparvertrag zur Sofortfinanzierung? Erst gewährt die Bausparkasse das Darlehen, dann wird der Vertrag angespart. Doch der Effektivzins für die gesamte Finanzierung bleibt oft intransparent, da Bausparkassen diesen für Sofortdarlehen und Bauspardarlehen getrennt beziffern, um den Eindruck günstiger Konditionen zu erwecken, wobei die wenig rentable Ansparphase in den Hintergrund tritt.

Wer also eine Immobilie kauft und Geld aufnehmen muss, fährt besser damit, Sparverträge ruhen zu lassen oder zu kündigen, um anzusparen: Nicht selten erweisen sich sogar klassische Sparkonzepte als renditeversprechender als ein Bauspar-Neuvertrag.

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