Ein unterschätztes Thema Kapitalvermögen bei Kindern
Viele Eltern, Großeltern oder andere Verwandte möchten für Kinder Vermögen aufbauen, sei es zur Absicherung der Zukunft, für die Ausbildung oder als Starthilfe ins Erwachsenenleben.
Eine beliebte Strategie ist es, frühzeitig Kapitalvermögen in Form von Sparbüchern, Tagesgeldkonten, Festgeld, Investmentfonds oder Wertpapierdepots auf den Namen des Kindes anzulegen. Auf den ersten Blick scheint dies eine attraktive Möglichkeit zu sein, langfristig Vermögen zu sichern und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Doch mit der Anlage von Kapitalvermögen auf Kinder entstehen auch steuerliche Pflichten und mögliche Fallstricke, die Eltern kennen sollten.
Wie viel Kapitalerträge sind steuerfrei? Die steuerlichen Freibeträge für Kinder
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Grundsätzlich gilt: Kinder sind eigenständige Steuerpflichtige. Das bedeutet, dass sie – genau wie Erwachsene – Anspruch auf verschiedene steuerliche Freibeträge haben, die dafür sorgen, dass Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei bleiben.
Folgende Beträge sind relevant:
- Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro jährlich für Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne).
- Grundfreibetrag: 11.604 Euro im Jahr 2025 – dieser Betrag gilt für alle Einkünfte, also auch für Kapitalerträge.
- Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 Euro.
Insgesamt ergibt sich daraus eine steuerfreie Einkommensgrenze von bis zu 12.640 Euro pro Jahr (Sparerpauschbetrag + Grundfreibetrag + Sonderausgabenpauschale), sofern das Kind keine weiteren Einkünfte hat.
Kapitalerträge bis zu diesem Betrag können also grundsätzlich steuerfrei vereinnahmt werden – sofern die notwendigen Maßnahmen getroffen werden.
Wie können Kinder Kapitalerträge steuerfrei behalten?
Damit die Kapitalerträge eines Kindes steuerfrei bleiben, müssen Eltern einige wichtige Punkte beachten:
- Freistellungsauftrag nutzen: Wie jeder Steuerpflichtige kann auch ein Kind einen Freistellungsauftrag bei der Bank oder dem Broker einreichen, um den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro zu nutzen. Ohne einen Freistellungsauftrag werden automatisch 25 % Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge erhoben – zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
- Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen: Falls die Kapitalerträge des Kindes den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen, aber dennoch unter dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro bleiben, sollte eine NV-Bescheinigung beim Finanzamt beantragt werden. Mit dieser Bescheinigung kann das Kind seinen Kapitalertrag komplett steuerfrei behalten, da die Bank dann keinen Steuerabzug vornimmt. Die NV-Bescheinigung muss in der Regel alle drei Jahre erneuert werden.
- Vermeidung von steuerlichen Stolperfallen durch Schenkungen: Eltern dürfen nicht einfach Kapital auf das Kind übertragen, um Steuern zu sparen. Falls der Eindruck entsteht, dass das Kapital weiterhin von den Eltern genutzt wird oder dass das Kind gar keine tatsächliche Verfügungsmacht über das Vermögen hat, kann das Finanzamt dies als Steuerumgehung werten. Wichtig ist daher, dass das Kind tatsächlich der Eigentümer des Vermögens ist und keine Verfügungen durch die Eltern erfolgen, die wirtschaftlich auf die Eltern zurückzuführen sind.
Welche Anlageformen sind für Kinder sinnvoll?
Eltern sollten jedoch darauf achten, dass Schenkungen und Kapitalübertragungen auf Kinder nicht als Steuervermeidung gewertet werden und die tatsächliche Verfügungsmacht des Kindes über das Vermögen gewährleistet bleibt. Wer langfristig plant und die steuerlichen Regeln beachtet, kann Kapitalvermögen für Kinder optimal nutzen und gleichzeitig steuerliche Vorteile ausschöpfen."
Die Wahl der richtigen Anlageform für Kinder hängt vom Anlageziel, der gewünschten Rendite und der steuerlichen Optimierung ab.
- Tagesgeld- oder Festgeldkonten: Klassische und sichere Variante, aber durch die niedrigen Zinsen nur bedingt attraktiv. Vorteil: Kein Kursrisiko, aber niedrige Rendite. Kapitalerträge müssen bei Überschreiten des Sparerpauschbetrags versteuert werden.
- Aktien und ETFs: Langfristig attraktive Renditen durch Kurssteigerungen und Dividenden. Kapitalerträge (z. B. Dividenden) zählen als Einkommen des Kindes und unterliegen der Steuerpflicht, sofern die Freibeträge überschritten werden. ETFs mit thesaurierenden Erträgen können helfen, die Steuerbelastung hinauszuzögern.
- Fondssparpläne auf den Namen des Kindes: Regelmäßige Sparbeträge ermöglichen den langfristigen Vermögensaufbau. Falls thesaurierende Fonds genutzt werden, können Steuerzahlungen auf Kursgewinne und Erträge oft hinausgeschoben werden.
- Krypto-Investments: Kryptowährungen sind für langfristige Anlagen eine interessante Möglichkeit, aber mit hohen Risiken verbunden. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerfrei, was einen steuerlichen Vorteil bieten kann.
Schenkungen an Kinder: Steuerliche Grenzen beachten
Eine beliebte Strategie zur steuerfreien Vermögensübertragung ist die Schenkung an Kinder. Eltern oder Großeltern können Kapitalvermögen auf die Kinder übertragen, um deren Steuerfreibeträge zu nutzen. Allerdings gelten dabei bestimmte Grenzen:
- Steuerfreier Schenkungsbetrag: Eltern können ihrem Kind alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken. Großeltern haben eine Freigrenze von 200.000 Euro je Enkelkind.
- Missbrauch vermeiden: Das Finanzamt prüft genau, ob das übertragene Vermögen tatsächlich dem Kind gehört und nicht nur zur Steuervermeidung auf den Namen des Kindes läuft. Ein klassisches Beispiel für eine unzulässige Steuerumgehung wäre, wenn Eltern ihrem Kind hohe Summen schenken, diese aber weiterhin selbst verwalten und nutzen.
Kindergeld und Kapitalerträge: Gibt es Auswirkungen?
Grundsätzlich gibt es seit 2012 keine Einkommensgrenzen mehr, die den Anspruch auf Kindergeld beeinflussen. Das bedeutet, dass hohe Kapitalerträge eines Kindes nicht dazu führen, dass das Kindergeld entfällt.
Dennoch sollten Eltern darauf achten, dass ab dem 18. Lebensjahr die sogenannten Meldepflichten für volljährige Kinder greifen. Wenn das Kind über ein nennenswertes Vermögen verfügt oder hohe Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, kann es sein, dass der Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen (z. B. BAföG) entfällt oder reduziert wird.
Fazit: Kapitalvermögen für Kinder clever nutzen
Kapitalvermögen für Kinder kann eine hervorragende Möglichkeit sein, langfristig Vermögen aufzubauen und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Durch den geschickten Einsatz von Freistellungsaufträgen, der NV-Bescheinigung und durch eine clevere Auswahl der Anlageformen lassen sich unnötige Steuerzahlungen vermeiden.
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