Um von der befristeten Mehrwertsteuersenkung zu profitieren, muss der Neubau vor dem 1. Januar 2021 abgenommen sein

Selbst beim Immobilienkauf Mehrwertsteuersenkung nur Show-Effekt

Die befristete Mehrwertsteuersenkung soll die Konsumlust ankurbeln. Immobilienkäufer und Bauherren, die von der reduzierten Mehrwertsteuer profitieren wollen, müssen genau hinschauen und ihr Vorhaben gut timen.

Seit dem 1. Juli müssen Verbraucher nur noch 16 beziehungsweise 5 Prozent Mehrwertsteuer entrichten. Beim Kauf einer Immobilie wird keine Mehrwertsteuer fällig. Nehmen Sie jedoch die Dienste eines Maklers in Anspruch, könnten Sie profitieren, denn Dienstleister berechnen Umsatzsteuer. Hausbauer müssen für Bauleistungen Mehrwertsteuer zahlen. Um von der befristeten Mehrwertsteuersenkung zu profitieren, muss der Neubau vor dem 1. Januar 2021 abgenommen sein.

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Worauf müssen Immobilienkäufer und Bauherren jetzt achten?

  • Welche Mehrwertsteuer auf die Maklercourtage fällig wird, ist vom Datum des Kaufvertrages abhängig.
  • Makler sind angehalten, die Ersparnis durch reduzierte Mehrwertsteuer an ihre Kunden weiterzugeben. Verpflichtet sind sie jedoch nicht.
  • Bauherren müssen ihr Bauvorhaben so takten, dass die Bauabnahme bis zum 31.12. 2020 erfolgt.

Augen auf bei der Wahl des Maklers

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) hat die Makler aufgefordert, die Mehrwertsteuersenkung an die Käufer der Immobilen weiterzugeben. Manche vermuten jedoch, dass einige Makler den Nettopreis erhöhen. In diesem Falle profitiert der Makler von der Mehrwertsteuer und nicht der Käufer. Denkbar ist ebenfalls, dass einige Makler die Courtage ab 1. Juli 2020 anheben, um die Verluste der vergangenen Monate wettzumachen. Es lohnt sich also genau hinzuschauen und geschickt zu verhandeln. 

Bauherren müssen auf gutes Timing achten

Wann Sie Ihren Bauantrag gestellt haben oder mit den ersten Bauarbeiten begonnen haben, ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Entscheidend ist der Tag der Bauabnahme. Erfolgt diese vor Jahresende, zahlen Sie für sämtliche Bauleistungen 16 Prozent Mehrwertsteuer. Haben Sie bereits Abschläge mit 19 Prozent Mehrwertsteuer gezahlt, erfolgt der Ausgleich auf der Schlussrechnung und Sie bekommen die zu viel gezahlte Umsatzsteuer erstattet.

Gibt der Makler die Mehrwertsteuersenkung weiter, sinken die Nebenkosten um 1,29 Prozent beziehungsweise gegenüber dem Gesamtbetrag um 0,16 Prozent."

Wird die Senkung der Mehrwertsteuer sich auf die Nachfrage nach Immobilien auswirken?  

Experten erwarten keinen nennenswerten Effekt. Eine Beispielrechnung zeigt, dass die Ersparnis sehr klein ist.

Kaufen Sie eine Immobilie im Wert von 450.000 Euro, fallen zusätzlich etwa 63.000 Euro Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Gebühren für Notar- und Grundbucheintrag, Maklercourtage) an. Gibt der Makler die Mehrwertsteuersenkung weiter, sinken die Nebenkosten um 1,29 Prozent beziehungsweise gegenüber dem Gesamtbetrag um 0,16 Prozent.

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