In den Ballungsräumen geht es nur aufwärts Mietpreisbremse versagt
Vermutlich haben Sie bereits bemerkt, dass die Mietpreisbremse nicht ihren Zweck erfüllt. Gerade in den Ballungsgebieten werden Wohnungen immer teurer. Warum das Gesetz ins Leere läuft, zeigt Ihnen der folgende Beitrag.
Mit der Mietpreisbremse wollte die Regierung verhindern, dass die Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannter Wohnungsmarktsituation unverhältnismäßig stark ansteigen. Wenn Sie also in einer der besagten Regionen eine Wohnung anmieten, darf der Vermieter von Ihnen nur ein Entgelt verlangen, dass nicht erheblich (maximal zehn Prozent) über der "ortsüblichen Referenzmiete" liegt. Was für die Politik wie ein enormer Fortschritt bei der Gerechtigkeit klingt, erweist sich in der Praxis als kaum umsetzbares Unterfangen.
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Das Problem mit der Mitpreisbremse
Wenn Sie in eine andere Stadt umziehen möchten, müssen Sie zunächst herausfinden, wie hoch dort die ortsübliche Vergleichsmiete ist. Nur dann können Sie sicher sein, dass die verlangte Miete den gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht. Sie benötigen zur Feststellung des Vergleichswerts einen sogenannten Mietspiegel und der sollte nach einheitlichen Grundsätzen erstellt sein.
Das Problem für Sie: Die meisten Kommunen verfügen nicht über einen qualifizierten Mietspiegel. Und wenn einer vorhanden ist, basiert er häufig auf veralteten Daten, welche oft erheblich unter den aktuellen Mietpreisen liegen. Das wahrscheinlich gut gemeinte Gesetz krankt daran, dass Mieter keine rechtssichere Möglichkeit haben, die vor Ort übliche Miete zu bestimmen.
Die Mietpreisbremse wird weitgehend ignoriert
Vermieter wissen um die Rechtsunsicherheit bei der Bestimmung der örtlichen Vergleichsmiete und verlangen angesichts der enormen Nachfrage oft unzulässig hohe Mieten. Die liegen nicht selten um 30 oder 40 Prozent höher als der Preis, den der Vormieter entrichten musste. Die potenziellen Nachmieter sind froh, eine Wohnung gefunden zu haben, und verzichten daher auf berechtigte Klagen. Das Phänomen ist keinesfalls auf die Metropolen beschränkt, sondern überall dort gegenwärtig, wo Wohnraum knapp und die Nachfrage hoch ist.
Der Deutsche Mieterbund bezeichnet das Gesetzeswerk Mietpreisbremse als weitgehend wirkungslos."
Klagerechte werden kaum genutzt
Bislang sind an den Berliner Amtsgerichten lediglich sechs Klagen gegen Vermieter eingegangen, die sich nicht an die Vorgaben der Mietpreisbremse gehalten hatten. Die Gerichte der Metropolen Stuttgart, Frankfurt am Main, München und Hamburg verzeichneten hingegen keine Eingänge. Die Richter in der Hauptstadt fällten bisher eine Entscheidung und die zugunsten der klagenden Mieterin. Sie verurteilten den Vermieter zur Rückerstattung zu viel gezahlter Miete.
Dass die Politiker das Berliner Urteil als Erfolg für die Mietpreisbremse interpretieren, geht nach Ansicht vieler Experten an der Realität vorbei. Die Mieten steigen ungebremst weiter und Verbraucher haben aufgrund nicht vorhandener Vergleichswerte keine Möglichkeiten zur Gegenwehr. Der Deutsche Mieterbund bezeichnet das Gesetzeswerk Mietpreisbremse als weitgehend wirkungslos und fordert umgehende Nachbesserung.
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