Nicht jeder will selbst in seiner Eigentumswohnung oder in seinem eigenen Haus wohnen

Der Begriff "Eigennutzung" Nutzung einer eigenen Immobilie zu Wohnzwecken

Von Eigennutzung wird gesprochen, wenn Sie in Ihrer eigenen Immobilie wohnen. Eigengenutzter Wohnraum wird auch nach Abschaffung der Eigenheimzulage durch zinsgünstige KfW-Darlehen oder durch Zulagen beim Wohnriestern staatlich gefördert.

Nicht jeder will selbst in seiner Eigentumswohnung oder in seinem eigenen Haus wohnen, sondern sieht den Erwerb einer Immobilie als eine Form der Geldanlage an und überlässt die Immobilie anderen zur Nutzung. Die Abgrenzung zwischen eigen- und fremdgenutzer Immobilie war im Zeitraum von 1996 - 2006 besonders wichtig, als es noch die staatliche Eigenheimzulage gab. Diese attraktive Förderung, mit der die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum unterstützt werden sollte, stand zuletzt unter wachsender Kritik und wurde darum 2006 abgeschafft.

Die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdnutzung spielt auch heute noch eine wichtige Rolle bei der:

  • Beantragung eines zinsgünstigen Darlehens von der KfW
  • Altersvorsorge mit einem Wohn-Riester-Vertrag
  • steuerliche Begünstigung von Aufwendungen für die Instandhaltung eines Gebäudes
  • Zinsgünstige Darlehen von der KfW

Falls Sie den Erwerb beziehungsweise den Bau eines Hauses oder einer Wohnung planen und diese Immobilie selbst zu Wohnzwecken nutzen, können Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen zinsgünstigeren Kredit als bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut bekommen. Entscheidende Voraussetzung ist dabei die Eigennutzung. Für Ferienhäuser oder gewerblich genutzte Immobilen gibt es den zinsgünstigen KfW-Kredit nicht. Die KfW fördert darüber hinaus die Sanierung eigengenutzter Immobilien, Umbauten zum barrierefreien Wohnen und Photovoltaikanlagen für Eigennutzung. Die Darlehen sind an Auflagen geknüpft und in der Höhe auf 50.000 - 70.000 Euro begrenzt.

Von Eigennutzung wird gesprochen, wenn Sie in Ihrer eigenen Immobilie wohnen."

Im Alter in den eigenen vier Wänden wohnen

Wenn Sie Wohn-Riestern (wie das Ansparen einer Eigenheimrente umgangssprachlich genannt wird), können Sie sich bei der Finanzierung eigengenutzten Wohnraums ebenfalls vom Staat unterstützen lassen. Gleichzeitig sorgen Sie für Ihren Ruhestand vor, weil Sie als Rentner mietfrei wohnen werden.

Förderfähig ist eine Wohnung im eigenen Haus (auch, wenn es ein Mehrfamilienhaus ist), der Erwerb einer Eigentumswohnung, Genossenschaftswohnung oder ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht. 

Sie können die für einen Riester-Vertrag angesparten Beiträge unmittelbar für die Finanzierung des Baus oder Kaufs einer Immobilien verwenden. Tilgen Sie ein Darlehen, das Sie für den Bau oder Kauf eigengenutzten Wohnraums aufgenommen haben, werden diese Aufwendungen wie Beiträge zu einem Riestervertrag gefördert.

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