Der Ehevertrag steht bei den meisten Heiratswilligen nicht auf der Tagesordnung

Wenn es denn doch zu einer Scheidung kommt Oftmals hilft ein Ehevertrag

Wenn ein Paar heiratet, hängt der Himmel oft voller rosaroter Wolken. In diesem Augenblick denkt wohl kaum jemand an die rechtlichen Konsequenzen der Unterschrift beim Standesamt und einer späteren Scheidung. Und auch das Thema Ehevertrag steht bei den meisten Heiratswilligen nicht auf der Tagesordnung.

Das kann sich im Nachhinein als sträflicher Fehler erweisen, wenn die Liebe zerbricht und es zur Trennung kommt. Der Fall ist keineswegs selten. Jahr für Jahr lassen sich in Deutschland rund 170.000 Paare scheiden. Mittlerweile endet jede dritte Ehe durch Scheidung, in Großstädten sogar jede zweite. Eine einvernehmliche Regelung der sich in diesem Fall ergebenden Fragen ist eher die Ausnahme als die Regel. Oft artet die Auseinandersetzung in einen hässlichen und langwierigen Grabenkrieg aus. Dabei geht es fast immer auch ums Geld. Vermögensauseinandersetzung und Versorgungsausgleich sind Quellen eines nicht selten ruinösen Streits.

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Zugewinn- und Versorgungsausgleich können massiv belasten 

Dies hängt nicht zuletzt mit den gesetzlichen Regelungen zusammen. Wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde - was die Regel ist -, gilt bei Eheleuten die sogenannte Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand. Das bedeutet, im Falle der Trennung  behält jeder Partner zwar das von ihm in die Ehe eingebrachte Vermögen. Für den Vermögenszuwachs während der Ehe wird aber der sogenannte Zugewinnausgleich durchgeführt. Das bedeutet, wenn ein Partner während der Ehe mehr Vermögen erworben hat als der andere, muss er dem anderen im Scheidungsfall einen entsprechenden Ausgleich leisten. Ein ähnliches Prinzip gilt beim Versorgungsausgleich, bei dem die Rentenansprüche geregelt werden.

Ehen mit Eheverträgen halten nicht zwangsläufig besser als solche ohne Vertrag, aber auch nicht unbedingt schlechter."

Die Zugewinngemeinschaft kann sich im Nachhinein für eine Seite als sehr nachteilig erweisen. Das trifft insbesondere dann zu, wenn die Vermögensverteilung bereits zu Ehebeginn sehr ungleich war. Denn auch die zwischenzeitlichen Erträge aus dem vor der Ehe vorhandenen Vermögen fallen unter den Zugewinnausgleich.

Fatal ist das u.a., wenn Unternehmensvermögen vom Zugewinnausgleich betroffen ist. Denn die notwendige Liquidität, um den Zugewinnausgleich durchzuführen, kann schlimmstenfalls existenzbedrohend sein. Es gibt noch weitere Konstellationen, in denen die gesetzliche Regelung nicht zielführend ist. 

Ehevertrag - die bessere Lösung? 

Mit einem Ehevertrag lassen sich solch unerwünschte Auswirkungen einer Scheidung vorbeugen. Denn hier können andere Vereinbarungen getroffen werden. Geschützt wird damit tendenziell der vermögendere und einkommensstärkere Partner einer Ehe. Wo Vermögen und Einkommen annähernd gleich verteilt sind, macht der Ehevertrag dagegen wenig Sinn. Ob eine Regelung abweichend vom Gesetz "gerecht" ist und "vertrauensbildend" wirkt, ist eine andere Frage, deren Antwort wohl vom Einzelfall abhängt. Ehen mit Eheverträgen halten nicht zwangsläufig besser als solche ohne Vertrag, aber auch nicht unbedingt schlechter.

 

Autor: Holger B. Nentwig, holger.nentwig@gfmsnentwig.de

 

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