Kein kundenfreundliches Verhalten Prämiensparverträge werden gekündigt

Als die Sparkassen in den 1990er Jahren Prämiensparverträge einführten, galt dieses Finanzprodukt als eine gute Möglichkeit, um das Passivgeschäft - die Finanzierung über Kundeneinlagen - langfristig zu fördern. Damals wurde darauf noch Wert gelegt. In Zeiten von Null- und Negativzinsen werden solche Spareinlagen aber zur Last. Manche Sparkasse trennt sich inzwischen davon - sehr zum Ärger der Kunden.

Das Prinzip des Prämiensparens ist einfach. Der Kunde schließt einen zeitlich unbefristeten Sparplan mit regelmäßigen Ratenzahlungen ab. Die Verzinsung ist variabel und nie besonders hoch gewesen. Attraktiv wurden die Verträge durch Prämien für regelmäßiges Sparen. Dabei sind oft Prämienstaffeln vorgesehen. Je länger das Ratensparen durchgehalten wird, umso höhere Prämien sind fällig, wobei es stets eine Begrenzung gibt. In der höchsten Stufe werden dann zum Beispiel 50 Prozent oder 100 Prozent Prämie für die Sparleistung eines Jahres gezahlt. 

BGH: Kündigung wegen Niedrigzinssituation rechtens 

Die Prämien sollen als Anreiz dienen, die im Prinzip jederzeit kündbaren Spareinlagen möglichst lange zu halten, weil die Rendite mit der längeren Sparleistung steigt. Das gilt für noch bestehenden Sparverträge nach wie vor. Angesichts des herrschenden Zinsnotstandes verwundert es nicht, wenn viele Sparer gerne ihr Prämiensparen weiterführen. Für die Sparkassen ist das dagegen längst ein Zuschussgeschäft. Sie können sich Geld für null Prozent Zinsen bei der EZB leihen und müssen für ihre Einlagen bei der Euro-Notenbank selbst Negativzinsen zahlen.

Im Mai hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil entschieden, dass eine Sparkasse einseitig solche Verträge kündigen darf, wenn die höchste Prämienstufe erreicht ist. In dem Verfahren ging es um eine Kundenklage gegen die Kreissparkasse Stendal.

Im Vertrag war - wie in den meisten Prämiensparverträgen - eine Kündigungsmöglichkeit der Sparkasse "aus sachgerechtem Grund" vorgesehen. Die Richter sahen in der Niedrigzinssituation einen solchen Grund. Das Urteil löste in der Sparkassen-Organisation eine ganze Kündigungswelle aus. 

Im Mai hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Sparkasse einseitig solche Verträge kündigen darf."

Kein Freibrief für Kündigungen 

Zunächst nutzten vor allem ostdeutsche Sparkassen die Möglichkeit zum Ausstieg aus den ungeliebten Verträgen. Inzwischen machen aber auch westdeutsche Institute davon Gebrauch.

Die Sparkasse Nürnberg alleine kündigte vor wenigen Tagen 16.000 Verträge. Dennoch - einen Freibrief für Kündigungen bedeutet das BGH-Urteil nicht.

Es kommt immer auf den jeweiligen Vertrag an. Die Vertragstexte unterscheiden sich häufig von Sparkasse zu Sparkasse.

Wurde Ihr Vertrag auch gekündigt? Gerne stehe ich Ihnen für ein Gespräch zur Verfügung.

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