Mit der Allianz und der Zürich Versicherung kürzen gleich zwei Branchengrößen den Rentenfaktor in ihren fondsgebundenen Altersvorsorgeprodukten

Erneute Dreistigkeit der Lebensversicherer Rentenfaktor wird gesenkt

Mit der Allianz und der Zürich Versicherung kürzen gleich zwei Branchengrößen den Rentenfaktor in ihren fondsgebundenen Altersvorsorgeprodukten. Das bedeutet zunächst keinen Kapitalverlust, aber in Zukunft weniger monatliche Rente für die Versicherten.

Der Januar wird den Versicherten von Allianz und Zürich in Erinnerung bleiben, wenn die betroffenen Versicherungskunden schriftlich über den geänderten Rentenfaktor in ihrer privaten Altersvorsorge informiert werden. Wie die Sprecher der beiden Versicherungskonzerne betonen, wirkt sich diese Änderung nicht auf das angesammelte Vermögen aus. Es geht vielmehr um die Umrechnungsformel für die aus dem Kapital zu generierende monatliche Rente - die damit sinkt.

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Allianz - Treuhänder bestätigt Änderung beim Rentenfaktor

Allein bei der Allianz dürften rund 700.000 Kunden ein solches Schreiben erhalten, betroffen sind die von 2001 bis 2011 abgeschlossenen fondsgebundenen Rentenversicherungen und Indexselect-Policen, die in einen höheren Aktienanteil investiert sind. Der bisher angesetzte Rechnungszins von 2,75 Prozent respektive 2,25 Prozent wird demnach auf 1,75 Prozent abgesenkt, was sich naturgemäß auf die Rentenhöhe auswirken muss.

Dieses Vorgehen entspricht den vereinbarten Bedingungen, wie ein Blick in das Kleingedruckte zeigt. Hier ist der Rentenfaktor zwar avisiert, aber eben nicht garantiert. Für zwei Situationen wird die Möglichkeit zur Anpassung eingeräumt: sollte sich die Lebenserwartung drastisch verändern oder die Zinsen auf längere Sicht fallen. Alternativ hätte die Allianz noch mehr Kapital in Anleihen investieren müssen, was bei den extrem schlechten Renditen die Aussichten für die Anlagebeträge verschlechtern würde. 

Im Kleingedrucktem ist der Rentenfaktor zwar avisiert, aber eben nicht garantiert."

Zürich - Rentenfaktor schrumpft zwischen 18 und 25 Prozent

Ähnlich stellt sich die Situation bei der Zürich Versicherung dar, hier sind allerdings auch die Kunden betroffen, deren fondsgebundene Verträge in diesem Jahr in die Rentenphase übergehen. Auch hier wurde wie vorgeschrieben ein unabhängiger Treuhänder eingeschaltet, um die Rechtmäßigkeit des Vorgehens zu prüfen. Angesichts des schwierigen Marktumfeldes handelte es sich dabei aber nur um eine Formalität, zumal die Versicherungsbedingungen das Feld für Anpassungen bereiten. Meist sind nur Anteile des Rentenfaktors garantiert oder es sind wie bei der Allianz Vorbehalte formuliert.

Für die Branche muss nun befürchtet werden, dass auch kleinere Versicherer nachziehen werden - schließlich hat der Branchenprimus die Kürzungsorgie eröffnet. Den Versicherten bleibt allerdings ein Ausweg: Bevor die Verträge in die Rentenphase übergehen, also in der Regel zum Ablauf der Beitragszahlung, können die Versicherten wählen, ob sie statt der monatlichen Rente eine Kapitalabfindung ausgezahlt bekommen möchten. Das ganze Thema Rentenfaktor wäre somit vom Tisch. Allerdings sind dann Anlagestrategien gefordert, um die bestmöglichen Erträge für eine Altersvorsorge zu erreichen - eine unabhängige Beratung empfiehlt sich also in jedem Fall.

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